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Förderung: Mikrodarlehen für Existenzgründung und Unternehmensnachfolgen beantragen
Volltext
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, die nicht als Gesellschafter von Personengesellschaften oder Kapitalgesellschaften gründen und ein Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern neu gründen oder erweitern wollen.
Was wird gefördert?
Existenzgründerinnen und Existenzgründer können verzinsliche Darlehen zur Finanzierung abzugsfähiger Betriebsausgaben (Investitionen und Betriebsmittel) vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit und in den ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Kontext einer Neugründung oder einer Unternehmensnachfolge erhalten.
Die Zuwendungen dienen der Gründung und Erweiterung wirtschaftlich nachhaltiger selbständiger Existenzen.
Wie wird gefördert?
Vor Aufnahme und in den ersten 36 Monate nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit:
- verzinsliches rückzahlbares Ratendarlehen in Höhe von bis zu 25.000 EUR je Unternehmensgründung bei nachgewiesenem Finanzierungsfehlbedarf
Die Laufzeit des Darlehens kann bis zu 6 Jahre betragen und ist bis zu 12 Monate tilgungsfrei. Der Zinssatz ist fest und beträgt für die gesamte Laufzeit des Darlehens 4 Prozent pro Jahr auf die Restschuld.
Auf die Gewährung eines Darlehens besteht kein Rechtsanspruch.
Handlungsgrundlage(n)
- Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern
- Erste VV zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern
- Zweite VV zur Änderung der Richtlinie zur Förderung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch Gewährung von Mikrodarlehen in Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis erforderlicher Kenntnisse und Fähigkeiten über Fachkunde als auch Unternehmensführung
- aussagefähiges Unternehmenskonzept
- fachliche Stellungnahme der zuständigen Kammern oder einer geeigneten Institution
- Gewerbeanmeldung/Bestätigung des Finanzamtes zur Beantragung einer freiberuflichen Tätigkeit
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz und künftiger Betriebssitz in M-V
- angestrebte Selbstständigkeit als Vollexistenz und persönlich unabhängig ohne direkte arbeitnehmerähnliche Bindung an einen Auftraggeber
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Es ist ein formgebundener Antrag an die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH zu stellen.
Bearbeitungsdauer
Nach Vorlage aller zuwendungsrelevanten Unterlagen erfolgt die Gewährung des Mikrodarlehens per Zuwendungsbescheid.
Fristen
keine
Laufzeit der Förderung:
Formulare
Das Antragsformular wird von der Bewilligungsbehörde auf ihrer Internetseite unter www.gsa-schwerin.de zur Verfügung gestellt.
- Antrag für eine geplante Existenzgründung/Betriebsübernahme vor Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Antrag nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit (innerhalb der ersten 36 Monaten)
- Weitere Informationen auf der Webseite der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Weiterführende Informationen
Antrag ist in jedem Fall in Schriftform und unterschrieben bei der GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
10.04.2024
Zuständige Stelle
GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH
Ansprechpunkt
Beratung bei den Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern in Mecklenburg-Vorpommern