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Förderung: Bildungsschecks zur Qualifizierung u. Beratung für Personen, die eine Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge beabsichtigen, beantragen

Volltext

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen, die beabsichtigen, sich durch Gründung eines Unternehmens, die Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit selbständig zu machen.

Die Unternehmensgründung oder -übernahme darf bei Antragstellung noch nicht erfolgt sein. Die bisherige Ausübung einer Selbständigkeit im Nebenerwerb ist unschädlich für die Förderung.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 436,00 EUR für die Teilnahme an einem Kurs zur betriebswirtschaftlichen Qualifizierung und höchstens 556,00 EUR pro Tag für die Inanspruchnahme von Beratungs- und Begleitungsleistungen.

Die Zuwendung erfolgt in Form von Bildungsschecks für die

a) Teilnahme an einem Kurs zur Vermittlung grundlegender betriebswirtschaftlicher Qualifikationen mit 48 Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten,

b) Inanspruchnahme von Beratung und Begleitung durch Beratende oder ein Beratungsunternehmen bis zu zwei Tagewerke zu je acht Zeitstunden.

Bei Unternehmensnachfolgen können in begründeten Fällen zwei zusätzliche Beratungs- und Begleitungstage zu je acht Zeitstunden nach Buchstabe b bezuschusst werden. Die Beratungs- und Begleitungsleistungen müssen sich auf den Verhandlungsprozess zwischen Übergabe- und Übernahmeinteressierten (Kaufpreisfindung, Finanzierung, Entwicklung von Strategien zur Unternehmensfortführung und Ähnliches) beziehen.

Was wird gefördert?

Bei innovativen technologieorientierten Existenzgründungen oder Unternehmensnachfolgen können in begründeten Fällen zwei zusätzliche Beratungs- und Begleitungstage zu je acht Zeitstunden nach Buchstabe b bezuschusst werden. Die Beratungs- und Begleitungsleistungen müssen sich auf Themen zu gewerblichen Schutzrechten, Urheberrechten oder auf Patentrecherchen beziehen.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben sind

  • die dem Zuwendungsempfänger in Rechnung gestellte Teilnahmegebühr des Bildungsdienstleisters für die durchgeführte Qualifizierungsmaßnahme nach Buchstabe a, wobei eine Teilnahmegebühr von höchstens 545,00 EUR (netto) je Teilnehmenden und Kurs berücksichtigt wird, sowie
  • die dem Zuwendungsempfänger in Rechnung gestellten Tagessätze für die durchgeführten Beratungs- und Begleitungsleistungen nach Buchstabe b, wobei ein Tagessatz der Beratenden von höchstens 695,00 EUR (netto) pro Trag berücksichtigt wird.

Nicht zuwendungsfähig sind Skonti und Rabatte.

Die Bildungsschecks besitzen eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab dem Beginn des Bewilligungszeitraumes.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Entwurf eines Unternehmenskonzeptes
  • Dokumentation über den Bedarf an Qualifizierung sowie Beratung und Begleitung im Ergebnis eines Beratungsgespräches bei einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Mecklenburg-Vorpommern
  • Votum einer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in M-V über die Teilnahme an Maßnahmen zur Qualifizierung sowie Beratung und Begleitung im Kontext der beabsichtigten Existenzgründung oder Unternehmensnachfolge

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Zuwendung ist, dass sich der Hauptwohnsitz des Zuwendungsempfängers und der Betriebssitz des geplanten oder zu übernehmenden Unternehmens in Mecklenburg-Vorpommern befinden.

Vorhaben nach Buchstabe a) müssen bei einem Bildungsdienstleister absolviert werden, der über eine staatliche Anerkennung als Einrichtung der Weiterbildung nach § 6 des Weiterbildungsförderungsgesetzes vom 20. Mai 2011 (GVOBl. M-V, S. 342) verfügt.

Vorhaben nach Buchstabe b) können ausschließlich durch geeignete Beratende erfolgen. Diese gelten dann als geeignet, wenn sie in der Beraterdatenbank des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gelistet sind oder eine geeignete Zertifizierung nachweisen. Geeignete Zertifikate setzen ein anerkanntes Qualitätsmanagement-Zertifikat voraus und können von der Bewilligungsbehörde anerkannt werden.

Der vom Zuwendungsempfänger zu entrichtende Eigenanteil darf nicht durch Zuwendungen der öffentlichen Hand bezuschusst werden.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Der Antrag ist formgebunden an die Bewilligungsbehörde zu stellen.

Bearbeitungsdauer

Nach Vorlage aller zuwendungsrelevanten Unterlagen erfolgt die Gewährung der Zuwendung per Zuwendungsbescheid.

Fristen

Nach Antragstellung einschließlich Datenübermittlung der Antragsunterlagen an die Bewilligungsbehörde und des Votums der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer darf mit dem Vorhaben begonnen werden.

Laufzeit der Förderung:

Formulare

Die Antragsunterlagen werden von der Bewilligungsbehörde auf deren Internetseite unter www.gsa-schwerin.de zur Verfügung gestellt.

Weiterführende Informationen

Der Antrag ist formgebunden an die GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1 - 3, 19055 Schwerin, zu stellen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtliche Klage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

12.02.2024

Zuständige Stelle

GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH

Ansprechpunkt

GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH