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Flächennutzungsplan: Auskunft beantragen

Volltext

Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

Ein Flächennutzungsplan

  • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
  • hat keine rechtlich bindende Bedeutung. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wir jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll. 

Nutzungsmöglichkeiten sind

  • Wohnen,
  • Gewerbe,
  • Verkehr,
  • Infrastruktur,
  • Erholung oder
  • Natur und Umwelt.

Er besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der Planungsziele
  • verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
  • Legende zu den Karten sowie
  • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Zum Flächennutzungsplan haben die Bürger während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Keine

Voraussetzungen

Keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an. 

Verfahrensablauf

  • Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.
  • Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.
  • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
    • vor Ort bei der zuständigen Behörde,
    • elektronisch oder
    • schriftlich.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.

Fristen

Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

Weiterführende Informationen

Keine

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern 

Fachlich freigegeben am

27.01.2025

Zuständige Stelle

Gemeinde

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Team Stadtentwicklung im Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft der Landeshauptstadt Schwerin 

Ansprechpunkt

Gemeinde

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Team Stadtentwicklung im Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft der Landeshauptstadt Schwerin