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Flächennutzungsplan - Änderung

Volltext

Will die Gemeinde in einem Teilbereich oder in mehreren Teilbereichen des Gemeindegebietes die Art der geplanten Bodennutzung ändern (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen), muss sie den bestehenden Flächennutzungsplan ändern.

In einem Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren werden Bürger und Behörden über die veränderten Planungsabsichten zur Art der Bodennutzung (z. B. Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Verkehrsflächen, Grünflächen, Waldflächen, landwirtschaftliche Nutzflächen) in einem vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Verfahren informiert und beteiligt. Häufig werden mehrere Änderungen in einem Änderungsverfahren zusammengefasst. Die Bürger haben während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der öffentlichen Auslegung der geänderten Planunterlagen Gelegenheit, zu den geplanten Änderungen Auskunft zu erhalten und Stellungnahmen abzugeben.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Der Flächennutzungsplan kann sachlich oder räumlich in Teilbereichen geändert werden. Das Verfahren zur Änderung entspricht dem Verfahren zur Aufstellung.

Handlungsgrundlage(n)

§ 1 Abs. 8 i. V. m. § 2 a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBL. I S. 1748)

Erforderliche Unterlagen

geänderter Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)

Der Bürger benötigt keine Unterlagen.

Voraussetzungen

Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Punkt Verfahrensablauf).

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten für die Änderung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen. Für den Bürger entstehen keine Kosten.

Verfahrensablauf

  1. Beschluss über Änderung des Flächennutzungsplans
  2. Erarbeitung des Plankonzepts
  3. frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  4. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  5. Überarbeitung des Plankonzepts
  6. formelle Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
  7. Überarbeitung des Plankonzepts
  8. Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  9. öffentliche Auslegung
10. Prüfung der Stellungnahmen
11. Abwägung, Beschluss
12. Genehmigung
13. Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans

Bearbeitungsdauer

Die Verfahrensdauer hängt von der Komplexität der Probleme und möglichen Einwänden von Behörden und Bürgern ab.

Fristen

Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten. Verspätet eingegangene Stellungnahmen kann die Gemeinde in der Abwägung berücksichtigen, sie muss es aber nicht.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten.

Formulare

keine

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

12.02.2015

Zuständige Stelle

Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Team Stadtentwicklung im Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft der Landeshauptstadt Schwerin 

Ansprechpunkt

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Team Stadtentwicklung im Fachdienst Stadtentwicklung, Wirtschaft der Landeshauptstadt Schwerin