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Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
Volltext
Der Fischereischein auf Lebenszeit wird für Personen die die Fischerei als Freizeitbeschäftigung ausüben möchten dann erteilt, wenn hierzu eine entsprechende Prüfung der Sachkunde (Fischereischeinprüfung) erfolgreich abgelegt worden ist. Die Sachkundeprüfung beinhaltet die Sachgebiete allgemeine Fischkunde, spezielle Fischkunde, Gewässerkunde, Fanggerätekunde und Rechtskunde.
Personen, die die Fischerei beruflich ausüben (Haupt- und Nebenerwerbsfischer), erhalten
- den Fischereischein bei Vorlage eines Ausbildungsvertrages (dann mit Befristung bis zum Ende der Ausbildung) oder
- den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen Berufsausbildung.
Personen, die die Fischerei unter wissenschaftlichen Aspekten ausüben (z.B. Fischereibiologen) erhalten den Fischereischein auf Lebenszeit bei Vorlage des Nachweises der abgeschlossenen fischereilichen akademischen Ausbildung.
Für "Nichtangler" gibt es in Mecklenburg-Vorpommern ein spezielles Angebot - den Touristenfischereischein. Mit diesem ist es möglich, auch ohne Prüfung angeln zu gehen. Der Touristenfischereischein gilt für einen zusammenhängenden Zeitraum von 28 Tagen und kann später mehrfach verlängert werden. Der Schein kostet einschließlich Fischereiabgabe 24,00 Euro.
Handlungsgrundlage(n)
- § 7 Landesfischereigesetz M-V
- Fischereischeinverordnung M-V
- Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung M-V (Gebührennummern 304.1.2 und 304.2.1)
Erforderliche Unterlagen
- Schriftlicher Antrag auf Erteilung des Fischereischeins auf Lebenszeit
- Aktuelles Passbild
- Personalausweis
- Original und Kopie des Zeugnisses über die bestandene Fischereischeinprüfung oder einer vergleichbaren Sachkunde, die vom Ablegen der Fischereischeinprüfung befreit
Vergleichbare Sachkundedokumente sind:
- die abgeschlossene Ausbildung zum Fischwirt eine dem Fischwirt gleichwertige Berufsausbildung [vgl. § 2 KüFVO und § 2 BiFVO]
- eine abgeschlossene fischereiliche Hochschul- oder Fachhochschulausbildung (Fischereibiologe, Master/Bachelor mit Spezialisierung Fischereibiologie, Fischereidiplomingenieur, Fischereiingenieur)
Anmerkung:
- Die Raubfischqualifikation des Deutschen Anglerverbandes der DDR im DAV-Mitgliedsbuch stellt seit dem 01.09.2005 kein Sachkundedokument für die Erteilung des Fischereischeines mehr dar. Mit dem neuen Fischereigesetz des Landes M-V wurde die 12 Jahre dauernde Umtauschaktion beendet.
- Die Erteilung des Fischereischeines auf Lebenszeit ist gebührenpflichtig. Neben der Gebühr wird im Falle der Ausgabe einer Fischereiabgabemarke die Abgabe erhoben (siehe Gebühren und Entgelte).
- Prüfungszeugnis
- aktuelles Passbild
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
Voraussetzungen
Der Antragsteller muss das 14. Lebensjahr vollendet haben (Kinder < 14 Jahre benötigen keinen Fischereischein - jedoch eine Angelerlaubnis für das Gewässer)
Der Antragsteller muss erklären, dass in den letzten fünf Jahren vor Antragstellung keine rechtskräftige Verurteilung wegen einer strafbaren Handlung gegen fischerei-, tierschutz-, wasser- und umweltrechtliche Vorschriften oder wegen Diebstahls von Fischen oder Fischereigeräten erfolgt ist. Er muss im weiteren erklären, dass in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen die oben aufgeführten Vorschriften durchgeführt worden ist.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Gebühr für den Fischereischein auf Lebenszeit (neu, Ersatz, Umtausch): EUR 8,00
- Erhöht sich der Aufwand für die Erteilung des Fischereischeins aufgrund besonderer Umstände (z. B. fehlende Unterlagen müssen von der Behörde beschafft werden) über das gewöhnliche Maß hinaus, kann auf die Gebühr ein Zuschlag in Höhe von bis zu 25 % auf die Erteilungsgebühren erhoben werden.
- Zusätzlich ist für die jährliche Gültigkeit des Fischereischeines eine Fischereiabgabemarke für EUR 10,00 zu erwerben und in den Schein einzukleben.
Verfahrensablauf
- Antragstellung,
- Prüfung des Antrages und des Sachkundenachweises,
- Zahlung der Gebühr,
- Erteilung des Dokuments.
Für die Erteilung der Fischereischeine auf Lebenszeit sind folgende Behörden zuständig:
- für Personen, die die Fischerei als Freizeitbeschäftigung ausüben möchten (Angler oder Sportfischer): örtliche Ordnungsbehörden der Ämter und amtsfreien Gemeinden, in deren Amtsbereich die antragstellende Person ihren Hauptwohnsitz hat.
- für Personen, die die Fischerei beruflich ausüben (Berufsfischer im Haupt- oder Nebenerwerb) oder unter wissenschaftlichen Aspekten ausüben (z.B. Fischereibiologen als Fischereiwissenschaftler): das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF M-V) als obere Fischereibehörde.
Bearbeitungsdauer
i.d.R. 2 Arbeitstage
Fristen
Keine
Formulare
- Formulare und Merkblätter in der Fischereiverwaltung
- Antrag auf Erteilung eines Fischereischeines auf Lebenszeit
Weiterführende Informationen
Neben dem Fischereischein benötigt jeder Angler noch eine gewässerspezifische Angelerlaubnis, die vom Fischereiberechtigten (Binnenfischer, Angelverein, Kommune) des Gewässers erworben werden kann. Anglererlaubnisse für die Küstengewässer des Landes M-V erteilt die obere Fischereibehörde.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
17.02.2021
Zuständige Stelle
An dieser Stelle muss eine Auswahl getroffen werden, um die letztlich zuständige Stelle zu ermitteln.
Sind Sie Angler/Freizeitfischer?
- Bei "Ja" klicken Sie auf "Weiter mit örtliche Ordnungsbehörde (Kommunen)"
- Bei "Nein" klicken Sie auf "Weiter mit Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern"
Die Beantragung von Fischereischeinen erfolgt im BürgerBüro - Bürgerservice
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe BürgerBüro
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Fachgruppe Bürgerbüro
Tel.: | +49 385 545-1111 |
Fax: | +49 385 545-1739 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | E.096 |
Zuständig für :
- Änderung der Hauptwohnung melden
- Amtliche Beglaubigung von Unterschriften
- Amtliche Meldebestätigung ausstellen
- Anmeldung in einer anderen Gemeinde
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Beglaubigung ausländischer öffentlicher Urkunden zur Verwendung in Deutschland
- Bewohnerparkausweis beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Änderung der Personen-, Adress- oder Kfz-Daten beantragen
- Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen
- Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen
- Einfache Meldebescheinigung beantragen
- Erweiterte Meldebescheinigung beantragen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Führungszeugnis beantragen
- Fundsache Status abfragen
- Hauptwohnung abmelden
- Liegenschaftskataster: Einsicht nehmen
- Melderegisterauskunft beantragen
- Nebenwohnung abmelden
- Parken:Ausnahmegenehmigung für Menschen mit Schwerbehinderung o. vorübergehender erheblicher Gehbehinderung oder Mobilitätsbeeinträchtigung beantragen
- Sozialpass beantragen
- Ummeldung innerhalb der Gemeinde
- Untersuchungsberechtigungsschein Ausgabe
- Widerspruch gegen die Übermittlung von Meldedaten
- Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden
- Wohnung als alleinige oder Hauptwohnung anmelden
- Wohnung anmelden
- Zweitwohnungssteuer bezahlen