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Fahrerlaubnis: Erweiterung um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen

Volltext

Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

Ausnahmen bestehen für:

  • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
  • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
    Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

Handlungsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Sie müssen einen Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis stellen.

Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Ortes, in dem Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Erweiterung mit Probe
Umschreibung Dienstfahrerlaubnis (erstmals mit Probe)
z. B. Bundeswehr, Polizei

Meldung an das ZFER mit Probe (126.1): 1,80 EUR
Auskunft aus dem VZR (145): 3,30 EUR
Prüfung eines Antrags (201): 5,10 EUR
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis (202.1): 34,50 EUR
VNF/Direktversand: 5,00 EUR
Gesamt: 49,70 EUR

Erweiterung ohne Probe
Umschreibung Dienstfahrerlaubnis
Klasse T/AM

Meldung an das ZFER ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Auskunft aus dem VZR (145): 3,30 EUR
Prüfung eines Antrags (201): 5,10 EUR
Ersterteilung einer Fahrerlaubnis (202.1): 34,50 EUR
VNF/Direktversand: 5,00 EUR
Gesamt: 48,90 EUR

Weitere mögliche Kosten:

  • Porto für Expressbestellung: 10,50 EUR

Erweiterung um die Schlüsselzahl 96
Meldung an das ZFER ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Eintragung der Schlüsselzahl B96 (216): 28,60 EUR
Ausfertigung eines Führerscheins (202.7): 9,00 EUR
VNF/Direktversand: 5,00 EUR
Gesamt: 43,60 EUR

Erweiterung um die Schlüsselzahl 196
Meldung an das ZFER ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Eintragung der Schlüsselzahl B196 (216): 28,60 EUR
Ausfertigung eines Führerscheins (202.7): 9,00 EUR
VNF/Direktversand: 5,00 EUR
Gesamt: 43,60 EUR

Erweiterung um die Schlüsselzahl 197
Meldung an das ZFER ohne Probe (126.2): 1,00 EUR
Eintragung der Schlüsselzahl B197 (216): 28,60 EUR
Ausfertigung eines Führerscheins (202.7): 9,00 EUR
VNF/Direktversand: 5,00 EUR
Gesamt: 43,60 EUR

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

14.09.2020

Zuständige Stelle

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.