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Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
Volltext
Versicherungsvermittler sind Sie, wenn Sie als:
- Versicherungsvertreter oder
- Versicherungsmakler tätig sind.
Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen IHK. Neben der Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich auch ins Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Mit dem Antrag auf Erlaubnis können Sie gleichzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen.
Als Versicherungsvertreter:
- vermitteln Sie für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge und
- als dessen Sachverwalter, stehen Sie auf Grundlage eines Vertretervertrages auf der Seite des Versicherungsunternehmens.
Als Versicherungsmakler:
- vermitteln Sie selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag der Kunden und
- stehen als dessen Interessenwahrer auf der Seite des Kunden.
Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige:
Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Niederlassung haben, müssen Sie sich in diesem Land registrieren lassen. Sie benötigen in Deutschland weder eine Erlaubnis noch können Sie sich in das deutsche Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.
Für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten gelten dieselben Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Diese gelten auch für EU-Staatsangehörige, die ausschließlich in Deutschland ein entsprechendes Gewerbe anmelden.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Kopie Ihres gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- Auszug aus dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, bei in einem Register eingetragenen Unternehmen, ansonsten
- eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
- bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- Führungszeugnis (Belegart O) und
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- bei Wohnsitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- für den Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts
- Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
- bei Wohnsitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
- bei Wohnsitz in Deutschland:
- Sachkundenachweis der IHK über vorhandene notwendige Kenntnisse und rechtliche Vorschriften des Versicherungsgewerbes
- Nachweis eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe
Bei juristischen Personen müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten Personen einreichen. Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister.
Personengesellschaften sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.
Achtung: Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann Ihre IHK weitere Dokumente anfordern. Manche der vorgelegten Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Entscheidung (nicht nur bei der Einreichung) eine Verfallsfrist nicht überschreiten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer IHK.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit. Als zuverlässig gelten Sie nicht, wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer der folgenden Verstöße rechtskräftig verurteilt wurden:
- Verbrechen
- Diebstahl
- Unterschlagung
- Erpressung
- Betrug
- Untreue
- Geldwäsche
- Urkundenfälschung
- Hehlerei
- Wucher
- Insolvenzstraftaten
- Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie nicht, wenn:
- über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
- mangels Masse abgewiesen wurde oder
- Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
- Sie besitzen die erforderliche Sachkunde. Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist möglich durch:
- eine Sachkundeprüfung vor der IHK oder
- durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung.
- Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Derzeit gilt eine Mindestdecksumme von:
- EUR 1.276.000 für jeden Versicherungsfall und
- EUR 1.919.000 für alle Versicherungsfälle eines Jahres insgesamt.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Die Gebühren für die Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler und die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister sind je nach IHK unterschiedlich.
Hinweis: Auch bei der Anforderung von Unterlagen, die Sie während des Verfahrens vorlegen müssen, können Kosten entstehen.
Für das Erlaubnisverfahren wird eine Gebühr in Höhe von EUR 350,00 erhoben (Tarifstelle 7.1.3.)
Registrierung
- Daten elektronisch übermittelt oder vorangegangenes Erlaubnis-/Erlaubnisbefreiungsverfahren: EUR 45,00 (Tarifstelle 7.1.1.1.)
- Daten nicht elektronisch übermittelt bzw. kein vorangegangenes Erlaubnis-/Erlaubnisbefreiungsverfahren: EUR 70,00 (Tarifstelle 7.1.1.2.)
- Registrierung von Mitarbeitern - zeitgleich mit Antrag auf Registrierung des Gewerbetreibenden: EUR 10,00 (Tarifstelle 7.1.2.1.)
- Registrierung von Mitarbeitern - nachträgliche Registrierung zu bereits eingetragenen Gewerbetreibenden: EUR 25,00 ((Tarifstelle 7.1.2.2.)
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsvermittler können Sie schriftlich beantragen:
- Laden Sie auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen IHK das Antragsformular herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus.
- Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige IHK.
- Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und die Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die IHK über Ihren Antrag.
- Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis und werden gegebenenfalls in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen.
- Die erteilte Erlaubnis gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn Sie darauf verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IHK die Erlaubnis widerrufen oder zurücknehmen und Sie aus dem Vermittlerregister löschen lassen.
Hinweis: In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.
Bearbeitungsdauer
Je nach IHK unterschiedlich.
Fristen
- Entscheidung über den Antrag: innerhalb von 3 Monaten
Hinweis: Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.
Formulare
Formulare: erhalten Sie von Ihrer zuständigen Industrie- und Handelskammer
Onlineverfahren möglich: teilweise, je nach IHK unterschiedlich
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Fachlich freigegeben am
20.09.2019
Zuständige Stelle
Ihre örtlich zuständige IHK
Ansprechpunkt
Ihre örtlich zuständige IHK
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Graf-Schack-Allee 12
Telefon:
0385 51030
0385 5103111
(Direkt-Hotline)
Fax:
0385 5103999
Kontakt
QDIS – Unternehmensberatung für Datenschutz und Informationssicherheit: Marco Kunz
Position: Fachperson für Datenschutz
Tel.: | 03861 3029061 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Allgemeine Anfrage zur angestrebten Tätigkeit stellen
- Anerkennung als Bewacher, Versicherungs-, Finanzanlagenberatung, -vermittlung, Immobiliardarlehensvermittlung beantragen
- Anerkennung von Schulungsveranstaltern für Gefahrgutbeauftragte beantragen
- Anerkennung von Schulungsveranstaltern zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen beantragen
- Befreiung vom Sachkundenachweis nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung beantragen
- Befreiung von der Erlaubnispflicht zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
- Besonders sachkundige Versteigerer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen
- Bewachungsgewerbe: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Bewachungsgewerbe: zur Unterrichtung anmelden
- Daten im Vermittlerregister - Änderung
- Durchführung der Prüfung der fachlichen Eignung von Unternehmern im Straßenpersonenverkehr beantragen
- Eintragung in das Register der Versicherungsvermittler beantragen
- Eintragung in die Installateurverzeichnisse der Strom- und Gas-Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen beantragen
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
- Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen
- Finanzanlagenvermittler: Erlaubnis beantragen
- Förderung: Zuschuss zu qualifizierten Fortbildungsabschlüssen im Handwerk „Meister-Extra“ beantragen
- Gaststättengewerbe: Zur Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Kenntnisse anmelden
- Gefahrgutbeauftragtenprüfung ablegen
- Immobiliardarlehensvermittlung: Erlaubnis beantragen
- Immobiliardarlehensvermittlung: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen oder verlängern
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern
- Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation von Berufskraftfahrern anmelden
- Prüfung der fachlichen Eignung von Unternehmern im Güterkraftverkehr beantragen
- Prüfung Grundqualifikation von Berufskraftfahrern anmelden
- Sachkundebescheinigung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen
- Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen
- Umschulungsprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
- Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
- Vermittlerregister: Eintragung als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Verpackungsabfälle: Rücknahme und Entsorgungspflicht
- Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen
- Weiterbildungsprüfung ablegen
- Zulassung zur Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater beantragen
- Zur Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel anmelden
- Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr