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Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
Volltext
Wenn Sie Schusswaffen oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes zu einer anderen Person oder zu sich selbst transportieren lassen oder selbst transportieren wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Handlungsgrundlage(n)
- § 29 Waffengesetz (WaffG)
- § 29 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
- Kostenverordnung zum Waffengesetz (WaffKostV)
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Versender- oder Empfängermitgliedstaat,
- Angaben über die Person des Überlassers und des Erwerbers oder des Verbringers,
- Angaben über die Waffen oder über die Munition,
- Angaben zur Lieferanschrift,
- Angaben über die Art und Weise der Verbringung.
Ob weitere Unterlagen mitzubringen sind, ist vorher mit der zuständigen Stelle zu klären.
Bitte beachten Sie, dass die Waffenbehörde die entsprechende Verbringungserlaubnis nur erteilen kann, wenn die zuständige Behörde des Empfängerstaates vorher zugestimmt hat, also von dieser eine Einfuhrerlaubnis erteilt wurde.
Voraussetzungen
- Der Empfänger ist zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition berechtigt.
- Der sichere Transport durch einen zum Erwerb oder Besitz dieser Waffen oder Munition Berechtigten ist gewährleistet.
- Sollen Schusswaffen oder Munition aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland verbracht werden, wird die Erlaubnis als Zustimmung zu der Erlaubnis des anderen Mitgliedstaates für das betreffende Verbringen erteilt.
- Ist der Bestimmungsort ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union, so ist zusätzlich dessen Zustimmung notwendig.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen Gebühren in Höhe von 20,00 bis 120,00 Euro gemäß Kostenverordnung Innenministerium an.
Bearbeitungsdauer
6 Wochen
Fristen
Eine besondere Antragsfrist ist nicht zu beachten.
Hinweise (Besonderheiten)
Diese Leistung betrifft nicht die persönliche Mitnahme von Waffen, z.B. als Sportschütze oder Jäger.
In bestimmten Fällen bestehen Anzeigepflichten gegenüber dem Bundesverwaltungsamt (vergl. § 34 WaffG), dem Zoll oder der Bundespolizei (vgl. § 33 WaffG)
Vor dem Verbringen von Waffen in einen anderen Staat ist es sinnvoll, sich bereits im Vorfeld über die dort geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen zu informieren. Hierzu stehen die jeweiligen Botschaften/ Konsulate zur Verfügung. Unabhängig von den waffenrechtlichen Bestimmungen sind auch die zollrechtlichen Regelungen zu beachten.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
21.01.2021
Zuständige Stelle
Zuständig ist der Oberbürgermeister / die Oberbürgermeisterin der kreisfreien Stadt oder der Landrat / die Landrätin des Landkreises, in deren / in dessen Gebiet sich der Antragsteller aufhält oder aufhalten will.
- Fachgruppe Ordnungsbehördliche Angelegenheiten im Fachdienst Ordnung der Landeshauptstadt Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ordnungsbehördliche Angelegenheiten
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Herr Martin Möller
Position: Fachgruppenleiter
Tel.: | +49 385 1750 |
Fax: | +49 385 1759 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 2.067 |
Frau Anja Mikolaschek
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-2505 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 2.058 |
Zuständig für :
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie zum Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal auf Seeschiffen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen
Frau Erdner
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1756 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 2.058 |
Zuständig für :
- Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Waffen beantragen
- Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen anzeigen
- Erlaubnis für Waffenbesitz für Brauchtumsschützen zur Brauchtumspflege beantragen
- Erlaubnis zum dauerhaften Verbringen von Schusswaffen oder Munition in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb einer Waffe bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz sowie zum Führen von Waffen und Munition für Bewachungsunternehmen und ihr Bewachungspersonal auf Seeschiffen beantragen
- Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition für Erwerber infolge eines Erbfalls beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel beantragen
- Erlaubnis zum Verbringen von Waffen und Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes Erteilung
- Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung beantragen
- Erwerb einer Waffe anzeigen
- Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
- Europäischer Feuerwaffenpass: Verlängerung beantragen
- Gelbe Waffenbesitzkarte für einzelnen Sportschützen beantragen
- Grüne Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Kleinen Waffenschein beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssachverständige beantragen
- Rote Waffenbesitzkarte für Waffen- oder Munitionssammler beantragen
- Überlassung von Waffen oder Munition an berechtigte Personen in Deutschland anzeigen
- Unbrauchbar gemachte oder zerstörte Waffe anzeigen
- Waffen und Munition: Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen und Munition: Verlängerung der Erlaubnis zur Mitnahme beantragen
- Waffen, Munition oder Erlaubnisurkunden: Verlust anzeigen
- Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigungen beantragen
- Waffenbesitzkarte für schießsportlichen Verein beantragen
- Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Aufnahme oder Einstellung des Betriebs anzeigen
- Waffenherstellung und/oder Waffenhandel: Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Waffenschein beantragen
- Waffenschein bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person beantragen
- Waffenschein: Verlängerung beantragen