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Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen
Volltext
Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen, Wege und Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den allgemeinen Verkehr wegen der Anzahl oder des Verhaltens der Veranstaltungsteilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird. Das ist insbesondere der Fall bei
- Motorsportlichen Veranstaltungen (Oldtimerfahrten, Motorradfahrten, Sternfahrten)
- Radrennen (z. B. Rad- und auch Laufstrecke bei Triathlonwettbewerben, Etappenfahrten, Marathonradfahrten), Mannschaftsfahrten und vergleichbaren Veranstaltungen mit Fahrrädern,
- Radtouren (z. B. Rad-Touristik-Fahrten), wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist,
- Inline-Skatingwettbewerben,
- Volkswanderungen und Volksläufe, wenn mehr als 500 Personen teilnehmen oder das überörtliche Straßennetz (ab Kreisstraße) beansprucht wird,
- Umzüge bei Volksfesten u. ä. (außer ortsübliche Prozessionen u. a. ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere ortsübliche Brauchtumsveranstaltungen),
- Straßenfeste, Märkte.
- Öffentliche Veranstaltungen, die nicht im Rahmen einer bereits vorliegenden Baugenehmigung stattfinden, sind zu beantragen. Für die Durchführung öffentlicher Veranstaltungen sind verschiedene Genehmigungsvoraussetzungen durch die verschiedenen Fachbehörden zu prüfen.
- Welche Genehmigungen im Speziellen einzuholen sind ist von Fall zu Fall unterschiedlich und in erster Linie abhängig von der inhaltlichen Ausrichtung einer Veranstaltung.
Zum Beispiel:
- Verkehrsrechtliche Erlaubnis für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsraums
- Gewerberechtliche Genehmigung (z.B. Marktfestsetzung oder Ausschankgenehmigung)
- Wasserrechtliche Erlaubnis für die Befahrung von Gewässern
- Immissionsschutzrechtliche Genehmigung
- Baurechtliche Genehmigung
- Ordnungsrechtliche Genehmigung
- Besonderheit:
In der Landeshauptstadt Schwerin erfolgt die Koordination des gesamten Genehmigungsverfahrens von Veranstaltungen über ein zentrales Veranstaltungsmanagement.
Von dort werden die Anträge an die zuständigen Fachdienste und -bereiche weitergegeben.
Anmeldepflichtig sind öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzüge nach § 14 des Versammlungsgesetzes.
Die Anmeldung ist spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe beim Fachdienst Ordnungs der Landeshauptstadt Schwerin einzureichen.
Handlungsgrundlage(n)
- §§ 29 Abs. 2/ 44 Abs. 1 u. 3 StVO(Genehmigung einer Veranstaltung im öVk Raum)
- § 69 GewO (Marktfestsetzung), einschl. §§ 64 – 67 GewO
- Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des europäischen Parlaments (Lebensmittelhygiene)
- § 21 LWaG (Gewässernutzung)
- Feiertagsgesetz M-V
- §76 Abs. 2 LBauO M-V (fliegende Bauten)
- Hausmüllsatzung der Landeshauptstadt
- Freizeitlärmrichtlinie M-V i.V.m. BImSchG § 3
- § 24 (1) 1.SprengV (Feuerwerke
- § 11 Tierschutzgesetz
- Sicherheitsregeln für off. Feuerstellen i. V. m. BrSchG
- Versammlungsstätten VO / Versammlungsstättengesetz § 43
- Sicherheits- und Ordnungsgesetz M-V (SOG M-V)
- Stadtwerbevertrag
- Vergnügungssteuersatzung
- § 29 Absatz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- § 44 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
- § 28 Straßen- und Wegegesetz M-V (StrWG M-V)
- Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens (Straßenverkehr-Zuständigkeitsverordnung) - StVZustLVO M-V
- Straßensondernutzungsgebührenverordnung (StrSNGebVO M-V)
- § 1 Abs. 1 Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) i.V.m. Gebühren-Nr. 263 der Anlage (zu § 1)
Erforderliche Unterlagen
- formgebundener Antrag
Des Weiteren als optionale Anlagen:
- Streckenführung (bei ortsveränderlichen Veranstaltungen) als Karte oder detaillierte Beschreibung (insbesondere innerhalb größerer Orte),
- Zeitplan,
- Nachweis über den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung,
- Maßnahmenplan zur Absicherung der Veranstaltung durch den Veranstalter,
- Verkehrszeichen- und Umleitungsplan zwecks straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen.
- Erforderliche Unterlagen werden innerhalb des Onlineantrages abgefordert und können an entsprechender Stelle mit hochgeladen werden. In Ergänzung stehen auch Vordrucke (z. B. Mustersicherheitskonzept, Antrag auf Gestattung für Fremdcaterer, Merkblatt Feuerwehrpläne) als Download zur Verfügung.
Innerhalb dieses Onlineantrages erwartet Sie folgende Abfragen:
z. B.:
- Veranstaltungsbeschreibung
- Lageplan bzw. Brandschutzplan
- Nachweis einer Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Sicherheitskonzept bei Großveranstaltungen
- Antrag auf Gestattung durch Fremdcaterer
Voraussetzungen
Eine Erlaubnis darf nur Veranstaltern erteilt werden, die die Gewähr dafür bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde abgewickelt wird.
- Grundvoraussetzung für die Planung einer Veranstaltung im Veranstaltungsplaner der Landeshauptstadt ist die rechtzeitige Herreichung des Veranstaltungstermins, bis längstens zum 30.09. des Jahres für das Folgejahr. Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Erlaubnisverfahrens, sind alle erforderlichen Unterlagen bis spätestens 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn in der Geschäftsstelle einzureichen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO betragen je nach Verwaltungsaufwand entsprechend § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 263, 10,20 EUR bis 767,00 EUR, bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand 767,00 EUR bis 2.301,00 EUR.
Von Straßenbaulastträgern erhobene Sondernutzungsgebühren werden im Erlaubnisbescheid gesondert festgesetzt. Die Höhe der Sondernutzungsgebühren richtet sich nach der Art und dem Ausmaß der Einwirkung einer Veranstaltung auf die Straße.
Sondernutzungsgebühren können auch bei erlaubnisfreien Veranstaltungen anfallen oder dann, wenn öffentliche Flächen i. V. m. der Veranstaltung über das veranstaltungsübliche Maß hinaus (z. B. für die Verpflegung von Zuschauern) genutzt werden sollen.
- Die Gebühren sind abhängig von den für die jeweilige Veranstaltung erforderlichen fachbehördlichen Erlaubnisse.
Verfahrensablauf
Der Antrag und die Anlagen sind vollständig ausgefüllt rechtzeitig, d. h. etwa 4 bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Stelle (Straßenverkehrsbehörde) einzureichen.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.09.2022
Zuständige Stelle
Zuständig für die Erlaubniserteilung sind die Straßenverkehrsbehörden, in deren Gebiet die Veranstaltung stattfindet, dagegen die höhere Verwaltungsbehörde, wenn die Veranstaltung über den Bezirk einer Straßenverkehrsbehörde hinausgeht oder sich über den Verwaltungsbezirk der höheren Verwaltungsbehörde (andere Bundesländer) hinaus erstreckt.
Straßenverkehrsbehörden sind die
- Landkreise,
- kreisfreien Städte,
- großen kreisangehörigen Städte und die
- Ämter und amtsfreien Gemeinden M-V.
Höhere Verwaltungsbehörde ist das Landesamt für Straßenbau und Verkehr Mecklenburg- Vorpommern, Dezernat 25, An der Jägerbäk 3, 18069 Rostock.
- Fachdienst Ordnung
Geschäftsstelle Veranstaltungsmanagement
Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin
- Koordinierung des behördlichen Genehmigungsverfahrens
Die Geschäftsstelle Veranstaltungsmanagement ist die zentrale Kontaktstelle für Veranstalter und Behörden in der Stadtverwaltung Schwerin. Wir übernehmen für die Veranstalter die Koordinierung des gesamten behördlichen Genehmigungsverfahrens.
Dabei beziehen wir die relevanten Fachbereiche und Institutionen, wie z.B. Verkehr, Umwelt, Naturschutz und Lebensmittelüberwachung, sowie Polizei, Feuerwehr und Ordnungsdienst, aber auch alle Veranstaltungsflächenverwalter mit ein. - Terminplanung
Durch uns wird der zentrale Veranstaltungskalender geführt. - Hilfestellung bei der Veranstaltungsplanung
Wir bieten Hilfestellung bei der konzeptionellen Erarbeitung Ihrer Veranstaltungen oder prüfen gegebenenfalls gemeinsam welche Veranstaltungsfläche in Schwerin für welches Veranstaltungsprofil geeignet ist.
Fristen
Widerspruchsfrist: 4 Woche(n)
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)