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Elektro- und Elektronik-Altgeräte: zur Entsorgung abgeben
Volltext
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.
Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.
Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.
- In der Landeshauptstadt Schwerin können Elektroaltgeräte (EAG) im Hol- oder im Bringsystem entsorgt werden.
- Wenn Sie eine Restabfalltonne haben, können Sie ein Mal im Jahr eine kostenlose Abholung Ihres Elektroschrotts bis zu einem Volumen von 5 m³ anmelden. Den Termin der Abholung erhalten Sie vom Kundenservice der Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH.
- Beim Holsystem werden die Elektroaltgeräte und der Metallschrott zusammen mit dem Sperrmüll abgeholt. Im Bringsystem können Elektroaltgeräte sowie der Metallschrott in den Recyclinghöfen (Sammelstellen) abgegeben werden.
- Die zum Metall- und Elektroschrott zählenden Gegenstände können dem Überblick entnommen werden. Am Tag der Entleerung sind die Gegenstände bis spätestens 07.00 Uhr bereitzustellen.
- Wenn Sie die Abholung Ihres Elektroschrotts beantragen möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an den Kundenservice der SAS GmbH oder nutzen Sie die Möglichkeit zur Online-Bestellung. Des Weiteren können Sie für die Anmeldung die Sperrmüllkarte verwenden. Diese erhalten Sie ebenfalls beim Kundenservice der SAS GmbH oder im Wertstoffhof in der Ludwigsluster Chaussee 72 sowie am Tresen im Foyer des Stadthauses der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2-6.
- Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit, Ihren Elektro- und Metallschrott auf dem Wertstoffhof in der Ludwigsluster Chaussee 72 abzugeben.
- Öffnungszeiten Wertstoffhof: Mo. bis Fr.: 08.00 - 19.00 Uhr | Sa.: 08.00 - 13.00 Uhr
Handlungsgrundlage(n)
- § 13 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsgesetz - AbfWG M-V)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- keine
Weiterführende Informationen
Beim Eigenbetrieb SDS - Abteilung Abfall und Straße unter www.sds-schwerin.de sowie bei Händlern von Elektro- und Elektronikgeräten Zusätzliche Informationen finden Sie im Ratgeber für ein Sauberes Schwerin
Hinweise (Besonderheiten)
- Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Verfahrensablauf
- Elektroaltgeräte (EAG) können zusammen mit der Sperrmüllsammlung einmal im Jahr entsorgt werden.
- Außerdem können Elektroaltgeräte in den Recyclinghöfen (Sammelstellen) abgegeben werden. Die Recyclinghöfe befinden sich in der Cottbuser Straße (Recyclinghof Süd) und im Ziegeleiweg (Recyclinghof Nord).
- Der Eigenbetrieb SDS hält auf seiner Internetseite www.sds-schwerin.de alle notwendigen Informationen bereit.
Bearbeitungsdauer
4 Wochen nach Bestellung im Holsystem
Fachlich freigegeben am
20.06.2024
Zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
- Unter bestimmten Umständen ist auch der Elektrofachhandel zur kostenlosen Rücknahme verpflichtet.
- Auch Lebensmitteleinzelhändler sind zur Rücknahme verpflichtet, wenn sie mehrfach im Jahr Elektro- und Elektronikgeräte zum Verkauf anbieten.
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.