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Einzugsermächtigungen (Lastschriftmandate) erteilen

Fachlich freigegeben durch

Zentrale KIM-Kommunalredaktion M-V

Hinweise (Besonderheiten)

Spezieller Hinweis für Ortsteil Schwerin

  • Sie werden vor der erstmaligen Abbuchung schriftlich informiert.
  • Änderungen zum SEPA-Lastschriftmandat teilen Sie bitte mindestens zwei Wochen vor der Fälligkeit schriftlich mit.
  • Bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Konto zur Fälligkeit hinreichend gedeckt ist.
  • Sie können das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen.
  • Es verfällt bei der erstmaligen Rücklastschrift. Die Rücklastschriftgebühren wären dann durch Sie zu erstatten.