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Eignung von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen - Eignungsfeststellung
Volltext
Für Bauprodukte oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.
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Für Bauprodukte, Anlagenteile oder Systeme, die keine allgemeinbauaufsichtliche Zulassung besitzen, nicht in der Bauregelliste enthalten sind bzw. bei Produkten aus der EU, für die kein Gleichwertigkeitsnachweis vorliegt, ist eine Eignungsfeststellung erforderlich.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Ein technisches Gutachten, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind. Sämtliche Unterlagen zur Anlage, die die Anzeigepflicht fordert.
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Antrag auf Durchführung einer Eignungsfeststellung
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Sämtliche Unterlagen zur Anlage gemäß der Anzeigepflicht
Nachweise zur Standsicherheit und Festigkeit
Beschreibung der Maßnahmen im Schadensfall und der Überwachung
Entwässerungsplan, Dichtheits- und Beständigkeitsnachweise -
Technisches Gutachten von einem hierfür zugelassenen Sachverständigen, aus dem hervorgeht, dass die Anlage, deren Komponenten bzw. die verwendeten Materialien den Anforderungen nach Wasserrecht entsprechen und damit geeignet sind.
(Die Aufzählung der Unterlagen für eine Eignungsfeststellung ist nicht abschließend)
Voraussetzungen
Die Anlage muss entsprechend den verwendeten Materialien dicht und gegenüber physikalischen und chemischen Einflüssen beständig sein. Die Anlage erfordert in der Regel eine zweite Barriere mit einem Leckerkennungssystem. Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet sein.
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Die hierfür verwendeten Systeme, Komponenten und Materialien müssen geeignet und beständig gegenüber den wassergefährdenden Stoffen sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
EUR 60 - 1.500
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In Mecklenburg-Vorpommern fallen für die Durchführung einer Eignungsfeststellung gemäß Gebührenziffer 216 der Wasserwirtschaftskostenverordnung (Anlage) Gebühren in Höhe von 60,00 Euro bis 1.500,00 Euro an.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V
Fachlich freigegeben am
21.11.2018
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle ist die Untere Wasserbehörde.
- Fachgruppe Technischer Umweltschutz, Untere Wasserbehörde, Altlasten im Fachdienst Umwelt der Landeshauptstadt Schwerin