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Bootsbescheinigung: Änderungen am Fischereifahrzeug beantragen
Volltext
Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen wollen, erhalten nach Registrierung der Änderungen am Fischereifahrzeug eine geänderte Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen (Bootsbescheinigung)
Handlungsgrundlage(n)
- § 22 Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V)
- Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung (LEKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung der geänderten Daten zum Fischereifahrzeug
Voraussetzungen
Registrierter Küstenfischereibetrieb
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
EUR 29,00
Verfahrensablauf
Schriftliche Mitteilung, Prüfung, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr
Bearbeitungsdauer
i.d.R. 5 Arbeitstage
Fristen
Keine
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Hinweise (Besonderheiten)
Keine
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Fachlich freigegeben am
06.07.2022
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7
Ansprechpunkt
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V – Abt.7