Adresse
Binnenfischereistatistik - Daten zur Binnenfischerei und Binnengewässern melden
Volltext
Die Fischereiberechtigten der Binnengewässer müssen nach Abschluss des Jahres, bis zum 31. Januar des Folgejahres, eine Meldung zu den monatlichen Ergebnissen der Bewirtschaftung der Gewässer an die obere Fischereibehörde geben (Fischereistatistik).
Dies betrifft:
- die Arten, Mengen und Erlöse der gefangenen Fische,
- den Fischereiaufwand,
- die Besatzmaßnahmen in den Gewässern,
- die Ausgabe von Angelerlaubnissen.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Sie müssen Pächter oder Eigentümer von Binnengewässern oder Fischereirechten in Mecklenburg-Vorpommern sein.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Sie melden für Ihren Betrieb und/oder für das Gewässer die Daten zu den Fischfängen, Fischereiaufwand, Erlöse und Ausgabe von Angelerlaubnissen (gegebenenfalls weitere Besonderheiten).
Bearbeitungsdauer
Die übermittelten Daten werden auf Plausibilität geprüft und dann für die Binnenfischereistatistik registriert.
Fristen
Die Meldung muss nach Jahresabschluss bis zum 31.Januar des Folgejahres erfolgen.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
- Binnenfischereistatistik (Betriebsstatistik)
- Binnenfischereistatistik (Einzelgewässerstatistik)
- Binnenfischereistatistik (Einzelgewässerstatistik) - Erläuterung zum Formular
- Binnenfischereistatistik (Fischereiberechtigte, Vereine)
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
21.11.2024
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V