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Bewohnerparkausweis: Verlängerung beantragen

Volltext

Ihren Bewohnerparkausweis können Sie auf Antrag verlängern lassen.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • bisheriger Bewohnerparkausweis
  • Bestätigung, dass keine Veränderungen nach der letzten Beantragung eingetreten sind
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Es können gegebenenfalls weitere Unterlagen erforderlich sein.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Originale Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief)

Voraussetzungen

  • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich.
  • Es ist kein Privatstellplatz vorhanden.
  • Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen ein auf eine andere Person zugelassenes Fahrzeug dauerhaft.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • Für einen Bewohnerparkausweis wird ab dem 01.07.2024 eine jährliche Gebühr von 60,00 € festgelegt
  • Ab dem 01.01.2025 gilt eine jährliche Gebühr von 120,00 €.

Verfahrensablauf

Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

In einigen Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch verlängern lassen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

23.06.2021

Zuständige Stelle

Untere Straßenverkehrsbehörde (Gemeinde oder Amt)