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Bewerbung als Pflegeeltern beim Jugendamt
Volltext
Bevor Sie sich als Pflegeeltern bewerben, sollten Sie zunächst möglichst vielfältige Informationen sammeln. Lesen Sie Broschüren, sprechen Sie mit Pflegeeltern aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis, stöbern Sie im Internet, beschaffen Sie sich Bücher und denken Sie in jedem Fall gut über die Aufnahme eines Pflegekindes nach.
Das örtliche Jugendamt lädt Interessierte zu Informationsveranstaltungen, Vorbereitungsseminaren und individuellen Beratungen ein.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Attest
- Fragebogen
- Lebensbericht (mit Informationen zu eigener Kindheit, Lebenssituation, Motivation)
- Einkommensnachweis
Voraussetzungen
Sie können unabhängig von Ihrem Familienstand ein Pflegekind aufnehmen. Für das Gelingen eines Pflegeverhältnisses müssen die Auswirkungen der Aufnahme eines Pflegekindes auf Ihre gesamte Familie und insbesondere auf die eigenen Kinder bedacht werden.
Weitere Voraussetzungen sind:
- gesundheitliche Eignung
- angemessenes Alter
- gesicherte finanzielle Verhältnisse
- genügend Wohnraum
- Zeit für die Beschäftigung mit dem Pflegekind und vor allem für dessen Erziehung
Verfahrensablauf
Beratung
Wenn Sie ein Pflegekind aufnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Jugendamt und vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beantworten Ihnen in einem ersten ausführlichen Beratungsgespräch alle Fragen und geben Ihnen Informationen zur Bewerbung um ein Pflegekind. Viele Jugendämter bieten auch regelmäßig Informationsabende an.
Bewerbung
Hat sich nach dem Gespräch Ihr Entschluss gefestigt, bewerben Sie sich mit den Unterlagen, die Ihnen genannt werden, beim Jugendamt.
Nach der Prüfung Ihrer Bewerbung werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weitere Termine mit Ihnen vereinbaren. In diesen soll Ihre Eignung als Pflegeperson beurteilt werden. Einzelne Gespräche finden auch bei Ihnen zu Hause statt, damit das Jugendamt einen Eindruck von Ihren Wohnverhältnissen bekommt.
Parallel zu den Gesprächen bieten manche Jugendämter beziehungsweise freie Träger Informationsveranstaltungen oder Seminare an, bei denen unter anderem auch Erfahrungsberichte von Pflegeeltern vorgestellt und weitere Informationen gegeben werden.
Entschluss
In einem abschließenden Gespräch treffen Sie zusammen mit dem Jugendamt eine grundsätzliche Entscheidung für oder gegen die Aufnahme eines Kindes. Befürwortet das Jugendamt Ihre Eignung, werden Sie als Bewerber vorgemerkt.
Fristen
Die Bewerbungsphase dauert bis zu einem halben Jahr.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
28.01.2019
Zuständige Stelle
Das Jugendamt – je nachdem wo Sie wohnen:
- in einer kreisfreien Stadt: bei der Stadtverwaltung,
- in einem Landkreis: beim Landratsamt