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Betriebserlaubnis einer öffentlichen Apotheke beantragen
Volltext
In den einzureichenden Unterlagen weisen Sie Ihre Qualifikation als Erlaubnisinhaber nach, weisen nach, dass Sie über geeignete Betriebsräume verfügen und versichern eidesstattlich, bestimmte gesetzliche Vorgaben einzuhalten.
Es empfiehlt sich, vor Antragstellung Kontakt zu der für Sie zuständigen Behörde aufzunehmen, um den Umfang der notwendigen Unterlagen für Ihren Antrag zu klären.
Handlungsgrundlage(n)
- §1 (2) Apothekengesetz (ApoG)
- §2 Apothekengesetz (ApoG)
- § 6 Apothekengesetz (ApoG)
- § 2a Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
- § 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO)
- § 4 (1) Nr. 4 Bundes-Apothekerordnung
- Gesundheitswesenkostenverordnung M-V (GesKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen ergeben sich aus dem Apothekengesetz.
Näheres zu Art und Umfang der Unterlagen können Sie mit der für Sie zuständigen Behörde klären.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis ist auf Antrag zu erteilen, wenn Sie alle Anforderungen gemäß § 2 Apothekengesetz erfüllen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten für die Bearbeitung des Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis
- zum Betrieb einer Apotheke EUR 600,00 - 2.000
- zum Betrieb mehrerer öffentlicher Apotheken: EUR 700,00 - 3.500
Verfahrensablauf
- Sie reichen Ihren schriftlichen Antrag bei der zuständigen Behörde ein.
- Die Behörde fordert gegebenenfalls weitere Dokumente an.
- Die Betriebserlaubnis wird ausgestellt, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind.
- Bei einer Neueröffnung wird ein Termin zur Abnahmebesichtigung der betriebsbereiten Apotheke vor Betriebsaufnahme vereinbart.
Bearbeitungsdauer
8 Wochen
8 Wochen
Fristen
Der Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer oder mehrerer Apotheken ist mindestens 8 Wochen vor gewünschtem Eröffnungstermin bzw. Übernahmetermin bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Der Antrag auf Erlaubnis zum Betrieb einer oder mehrerer Apotheken ist mindestens 8 Wochen vor gewünschtem Eröffnungstermin bzw. Übernahmetermin bei der zuständigen Behörde zu stellen.
Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
- Informationen über den Betrieb von Apotheken im Internetangebot der ABDA:
- Liste der Apothekerkammern unter:
- Informationen des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, Arzneimittelüberwachungs- und -prüfstelle [DE]
- Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
09.06.2021
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales