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Betriebe und Einrichtungen für das innergemeinschaftliche Verbringen nach tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften: Zulassung beantragen

Volltext

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie gewerblich mit Tieren, Zuchtmaterial und/oder tierischen Erzeugnissen innergemeinschaftlich handeln möchten.

Bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde für weitere Informationen bevor Sie eine Erlaubnis beantragen.

Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde nach Prüfung der Unterlagen erteilt.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Erlaubnis des Betriebes/des Unternehmens zum innergemeinschaftlichen Verbringen nach tiergesundheitsrechtlichen Vorschriften
  • Kopie des Personalausweises
  • Kopie des Sachkundenachweises
  • Kopie der Gewerbeanmeldung
  • eventuell Führungszeugnis
  • bei Gebäuden: Lageplan
  • bei Fahrzeugen: Fahrzeugzulassung, Bescheinigung des Transportmittels nach Verordnung (EG) Nr. 1/2005 (für Lebendtiertransporte)
  • weitere Unterlagen sind möglich

Bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde für weitere Informationen bevor Sie eine Erlaubnis beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen mindestens volljährig sein.
  • Sie müssen einen Antrag auf Erlaubnis vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde stellen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie sachkundig und zuverlässig sind.
  • Die zuständige Behörde kann weitere Angaben/Dokumente von Ihnen fordern.

Bitte kontaktieren Sie die zuständige Behörde für weitere Informationen bevor Sie eine Erlaubnis beantragen.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Zulassung ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Die Gebühren betragen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Veterinärverwaltungskostenverordnung EUR 50,00 bis EUR 600,00

Verfahrensablauf

Füllen Sie einen Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft. Es werden Ihre persönlichen Voraussetzungen überprüft.

Im Anschluss daran wird mit Ihnen ein Vor-Ort-Termin vereinbart, um die technischen Voraussetzungen zu kontrollieren.

Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen dann die Erlaubnis für das gewerbliche innergemeinschaftliche Verbringen mit Tieren, Zuchtmaterial oder tierischen Erzeugnissen erteilt. Sie erhalten einen Bescheid.

Fristen

Die behördliche Zulassung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO (nachdem die Erlaubnis erloschen ist) : 10 Jahr(e)

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: möglich

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen

Viele Handels- und Reisefragen, die Tiere oder auch Waren betreffen, sind ständigen Änderungen durch sich ändernde Tierseuchenlagen weltweit unterworfen, sodass empfohlen wird, sich im Vorfeld detailliert beim örtlichen Amtstierarzt zu informieren.
Weitere Informationen hält das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereit.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Erlaubnis kann befristet ausgestellt werden.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

31.05.2022

Zuständige Stelle

Erste Anlaufstelle ist das örtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.

Ansprechpunkt

Erste Anlaufstelle ist das örtliche Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landkreise und kreisfreien Städte.