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Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen
Volltext
Besteht die Besorgnis, dass nach Stilllegung des Langzeitlagers von der Anlage oder dem Anlagengrundstück schädliche Umwelteinwirkungen oder sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft hervorgerufen werden können, hat der Betreiber auf Verlangen der zuständigen Behörde durch einen im Einvernehmen mit der zuständigen Behörde bestimmten Sachverständigen überprüfen zu lassen, ob die Anforderungen nach § 5 Absatz 3 Nummer 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfüllt sind. Der Sachverständige benötigt eine behördliche Anerkennung zur Ausführung dieser Tätigkeiten.
Verfahren nach dieser Vorschrift können über eine einheitliche Stelle abgewickelt werden.
Handlungsgrundlage(n)
§ 24 Abs. 2 Deponieverordnung (DepV) in Verbindung mit § 5 Absatz 3 Nr. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 24 Abs. 2 Deponieverordnung (DepV)
- § 5 Absatz 3 Nr. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Abfall-Kostenverordnung (AbfKostVO M-V)
- § 9 Abfall-Zuständigkeitsverordnung Mecklenburg-Vorpommern (AbfZustVO M-V) in Verbindung mit dem Einheitlichen-Ansprechpartner-Errichtungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (EAPG M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Schriftlicher formloser Antrag, inklusive Handelsregister-/Gewerberegisterauszug
- Darstellung der angewandten Kontroll- und Überwachungsmethoden
- Nachweis der erforderlichen Fachkunde für die auszuübende Tätigkeit
- Unterlagen zur Glaubhaftmachung der Unabhängigkeit und Zuverlässigkeit (einfaches Führungszeugnis)
- Beschreibung der gerätetechnischen Ausstattung oder Verträge zur Nutzung fremder Ausrüstungen
Voraussetzungen
Ein Sachverständiger kann bestimmt werden, wenn er über die erforderliche Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung verfügt.
Bei der Prüfung des Antrags auf Bestimmung des Sachverständigen stehen Nachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum inländischen Nachweisen gleich, wenn aus ihnen hervorgeht, dass der Antragsteller die betreffenden Anforderungen des Absatzes 2 Satz 1 oder die auf Grund ihrer Zielsetzung im Wesentlichen vergleichbaren Anforderungen des Ausstellungsstaates erfüllt. Entsprechende Nachweise sind der zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit im Original oder in Kopie vorzulegen. Eine Beglaubigung der Kopie sowie eine beglaubigte deutsche Übersetzung können verlangt werden.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Die Gebühren werden nach Zeitaufwand berechnet.
Verfahrensablauf
Das Verwaltungsverfahren setzt sich aus folgenden Schritten zusammen:
- Schriftliche Beantragung zur Prüfung des Antrages durch zuständige Behörde
- eventuell Nachforderung von Unterlagen
- Bescheidung-Bekanntgabe des Sachverständigen
Bearbeitungsdauer
Die Prüfung des Antrags auf Bekanntgabe einer Stelle muss innerhalb von drei Monaten abgeschlossen sein; § 42a Absatz 2 Satz 2 bis 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (Genehmigungsfiktion nach Fristablauf) findet Anwendung.
Fristen
Das Verfahren zur Bestimmung eines Sachverständigen muss vor Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen sein.
Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
26.01.2022
Zuständige Stelle
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG)
- Die Industrie- und Handelskammer Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, die Industrie- und Handelskammer zu Rostock und die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin sind einheitliche Stelle für die Abwicklung des Verfahrens.
Ansprechpunkt
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG)
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Graf-Schack-Allee 12
Telefon:
0385 51030
0385 5103111
(Direkt-Hotline)
Fax:
0385 5103999
Kontakt
QDIS – Unternehmensberatung für Datenschutz und Informationssicherheit: Marco Kunz
Position: Fachperson für Datenschutz
Tel.: | 03861 3029061 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Allgemeine Anfrage zur angestrebten Tätigkeit stellen
- Anerkennung als Bewacher, Versicherungs-, Finanzanlagenberatung, -vermittlung, Immobiliardarlehensvermittlung beantragen
- Anerkennung von Schulungsveranstaltern für Gefahrgutbeauftragte beantragen
- Anerkennung von Schulungsveranstaltern zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen beantragen
- Befreiung vom Sachkundenachweis nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung beantragen
- Befreiung von der Erlaubnispflicht zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
- Besonders sachkundige Versteigerer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen
- Bewachungsgewerbe: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Bewachungsgewerbe: zur Unterrichtung anmelden
- Daten im Vermittlerregister - Änderung
- Durchführung der Prüfung der fachlichen Eignung von Unternehmern im Straßenpersonenverkehr beantragen
- Eintragung in das Register der Versicherungsvermittler beantragen
- Eintragung in die Installateurverzeichnisse der Strom- und Gas-Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen beantragen
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
- Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen
- Finanzanlagenvermittler: Erlaubnis beantragen
- Förderung: Zuschuss zu qualifizierten Fortbildungsabschlüssen im Handwerk „Meister-Extra“ beantragen
- Gaststättengewerbe: Zur Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Kenntnisse anmelden
- Gefahrgutbeauftragtenprüfung ablegen
- Immobiliardarlehensvermittlung: Erlaubnis beantragen
- Immobiliardarlehensvermittlung: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen oder verlängern
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern
- Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation von Berufskraftfahrern anmelden
- Prüfung der fachlichen Eignung von Unternehmern im Güterkraftverkehr beantragen
- Prüfung Grundqualifikation von Berufskraftfahrern anmelden
- Sachkundebescheinigung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen
- Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen
- Umschulungsprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
- Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
- Vermittlerregister: Eintragung als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Verpackungsabfälle: Rücknahme und Entsorgungspflicht
- Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen
- Weiterbildungsprüfung ablegen
- Zulassung zur Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater beantragen
- Zur Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel anmelden
- Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr