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Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen (Bootsbescheinigung) beantragen
Volltext
Berufsfischer, die in den Küstengewässern mit Fischereifahrzeugen fischen wollen, erhalten nach Registrierung des Fahrzeuges eine Bescheinigung über ein Fischereikennzeichen (Bootsbescheinigung)
Handlungsgrundlage(n)
- § 22 Abs. 3 Küstenfischereiverordnung (KüFVO M-V)
- Gebührennummer 304.5.7.1 der Land- und Ernährungswirtschaftskostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (LEKostVO M-V) [DE]
Erforderliche Unterlagen
Mitteilung der Daten zum Fischereifahrzeug, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz
Voraussetzungen
Registrierter Küstenfischereibetrieb, Fanglizenz oder Kapazitätslizenz
Verfahrensablauf
Schriftliche Mitteilung, Prüfung, Erteilung des Dokuments, Zahlung der Gebühr
Bearbeitungsdauer
i.d.R. 5 Arbeitstage
Fristen
Keine
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Fachlich freigegeben am
18.02.2021
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V
Kosten
Verwaltungsgebühr: EUR 42,00