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Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-/EWR-Bürger beantragen
Volltext
Staatsangehörige der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR: Norwegen, Island und Liechtenstein) benötigen für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland grundsätzlich keinen Aufenthaltstitel.
Wenn Sie EU- und EWR-Bürger sind und sich über einen Zeitraum von fünf Jahren ständig rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten haben, können Sie ein Daueraufenthaltsrecht erwerben. Das Daueraufenthaltsrecht entsteht unmittelbar kraft Gesetzes. Sie können bei der Ausländerbehörde die Ausstellung einer Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht beantragen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bereits vor Ablauf von fünf Jahren ein Daueraufenthaltsrecht erwerben, z.B. wenn Sie:
- sich seit mindestens drei Jahren ständig im Bundesgebiet aufgehalten haben, während der letzten zwölf Monate eine Erwerbstätigkeit in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgeübt haben und inzwischen aufgrund Ihres Alters (Erreichen des 65. Lebensjahres) oder aufgrund einer Vorruhestandsregelung aus dem Berufsleben ausgeschieden sind;
- Ihren in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgeübten Beruf infolge einer vollen Erwerbsminderung aufgegeben haben, die durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit eingetreten ist und die einen Anspruch auf eine Rente im Bundesgebiet begründet;
- Ihren in Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausgeübten Beruf infolge einer vollen Erwerbsminderung aufgegeben haben, nachdem Sie sich zuvor mindestens zwei Jahre ständig in Deutschland aufgehalten haben oder
- drei Jahre ständig in Deutschland erwerbstätig waren, nun einer Erwerbstätigkeit in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nachgehen, aber noch immer über einen Wohnsitz in Deutschland verfügen, zu dem Sie mindestens einmal in der Woche zurückkehren.
Die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht wird von der Ausländerbehörde ausgestellt, nachdem diese geprüft hat, ob Sie die erforderlichen Aufenthaltszeiten in Deutschland erreicht haben. Hierfür ist es nicht erforderlich, dass Sie sich in dem erforderlichen Zeitraum ununterbrochen in Deutschland aufgehalten haben. Bestimmte Abwesenheiten vom Bundesgebiet sind für den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts unbeachtlich. So kann auch beim Verlassen des Bundesgebiets für insgesamt sechs Monate im Jahr, zur Ableistung des Wehrdienstes oder eines Ersatzdienstes oder aus wichtigem Grund einmalig für bis zu zwölf aufeinander folgende Monate (z.B. aufgrund einer schweren Krankheit, eines Studiums, einer Berufsausbildung) von einem ständigen Aufenthalt ausgegangen werden. Zeiträume der Verbüßung einer Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden, werden für den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts nicht berücksichtigt.
Wenn Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland für längere Zeit unterbrochen haben, ist es nicht möglich, vorangegangene und sich anschließende Zeiträume zusammenzurechnen, um die Mindestaufenthaltsdauer zu erreichen, die für den Erwerb des Daueraufenthaltsrechts erforderlich ist.
Falls erforderlich, kann die Ausländerbehörde auch die Rechtmäßigkeit Ihres Aufenthalts überprüfen, d.h. ob Sie während der gesamten Zeit die Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts erfüllt haben.
Mit dem Erwerb des Daueraufenthaltsrechts erhalten Sie unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit eine verbesserte („verfestigte“) Rechtsstellung. So ist das Daueraufenthaltsrecht unabhängig vom Fortbestand der Freizügigkeitsvoraussetzungen. Darüber hinaus erhöht sich Ihr Ausweisungsschutz. Wenn Sie das Bundesgebiet jedoch für mehr als zwei aufeinander folgende Jahre verlassen, kann das den Verlust des Daueraufenthaltsrechts zur Folge haben.
Die Bescheinigung wird unbefristet ausgestellt und bestätigt, dass Sie das Daueraufenthaltsrecht erworben haben. Das Dokument stellt kein Ausweisdokument dar, d.h., Sie können mit der Bescheinigung nicht Ihre Identität nachweisen. Daher trägt es weder ein Lichtbild, noch besteht eine Verpflichtung, die Angaben in dem Dokument im Fall von Änderungen zu aktualisieren (z.B. müssen Sie die Bescheinigung nicht aktualisieren lassen, wenn Sie sich einen neuen Pass oder Personalausweis ausstellen lassen oder sich Ihre Adresse ändert).
Sollten Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss Ihr gesetzlicher Vertreter (z.B. die zur Personensorge berechtigte Person) dem geplanten Aufenthalt zustimmen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 2 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)
- § 4a Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)
- § 12 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)
- § 47 Abs. 3 Satz 5 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- Anlage D15 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
- § 5 Absatz 5 Satz 1 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU)
Erforderliche Unterlagen
- Zustimmung des gesetzlichen Vertreters zum geplanten Aufenthalt, wenn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet wurde
Die Ausländerbehörde kann die Vorlage der folgenden Unterlagen verlangen:
- anerkannter oder sonst zugelassener, gültiger Pass oder Passersatz
- Nachweis, dass für die zurückgelegten Aufenthaltszeiten vom Freizügigkeitsrecht Gebrauch gemacht wurde (z.B. Meldebestätigung, Arbeitsvertrag, Gewerbeschein oder Nachweis über die selbstständige Tätigkeit, ausreichende Existenzmittel und ausreichender Krankenversicherungsschutz, Immatrikulationsbescheinigung)
Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weitere Unterlagen anfordern.
Voraussetzungen
- Sie sind Staatsangehöriger der EU oder des EWR
- Sie können die erforderlichen Aufenthaltszeiten in Deutschland vorweisen (in der Regel fünf Jahre, in besonderen Fällen genügen auch zwei bzw. drei Jahre).
- Sie halten sich rechtmäßig in Deutschland auf, d.h. Sie haben während Ihres gesamten Aufenthalts die Voraussetzungen des Freizügigkeitsrechts erfüllt.
- Bei Bedarf können Sie die unter „Erforderliche Unterlagen“ genannten Nachweise und Unterlagen erbringen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Ausstellung Bescheinigung: EUR 10,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Je nach Ausländerbehörde kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Antragstellung anbietet.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um ggf. Unterlagen nachzufordern und mit Ihnen einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie diese im Original mit zum Termin, wenn Sie dazu aufgefordert werden).
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihre Angaben entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese im Original mit zum Termin, wenn Sie dazu aufgefordert werden).
- Nach abgeschlossener Prüfung wird Ihnen unverzüglich eine Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht oder ein Ablehnungsbescheid ausgestellt.
- Die Abholung muss grundsätzlich persönlich erfolgen. In der Ausländerbehörde müssen Sie eine Unterschrift leisten.
Hinweis für Staatsangehörige der Schweiz:
Weil die Schweiz nicht der EU oder dem EWR angehört, gilt für Schweizer eine andere Regelung. Das Aufenthaltsrecht für Staatsangehörige der Schweiz richtet sich nach dem Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit.
Hinweis für britische Staatsangehörige (Brexit):
Am 1. Februar 2020 wurde der Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union vollzogen. Für freizügigkeitsberechtigte britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen galt das Freizügigkeitsrecht zunächst bis zum 31. Dezember 2020 weiter.
Die zuständige Ausländerbehörde erteilt Informationen darüber, welche Regelungen ab dem 1. Januar 2021 im Einzelfall zur Anwendung kommen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht erfolgt so bald wie möglich.
Fristen
- Die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht kann nach einem ständigen rechtmäßigen Aufenthalt von fünf Jahren beantragt werden. In besonderen Fällen kann das Daueraufenthaltsrechts bereits nach zwei oder drei Jahren bescheinigt werden.
- Die Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht wird unverzüglich unbefristet ausgestellt.
Formulare
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende Entscheidung der Ausländerbehörde kann allgemeine Leistungsklage auf Erteilung der Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht erhoben werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Hinweise (Besonderheiten)
- Bundesministeriums des Innern und für Heimat - Informationen zur Einreise und zum Aufenthalt von EU-Bürgern (EU-Freizügigkeit)
- Bundesministerium des Innern und für Heimat - Fragen und Antworten zum Thema Freizügigkeit
- Informationen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum Thema Zuwanderung aus der EU
- Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Brexit
Fachlich freigegeben am
13.04.2023
Zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde
Ansprechpunkt
Die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde
Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
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Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ausländerbehörde
Adresse
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Fax: | +49 385 545-1809 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | E.077 - E.085 |
Zuständig für :
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Ausländer beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit für selbstständige ehemalige Wissenschaftler und Forscher: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss einer Forschungstätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss einer Forschungstätigkeit: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach beruflichem Anerkennungsverfahren: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung und zum Studium: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis: Änderung der Auflagen zur Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis: Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzregelung beantragen
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) beantragen
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-/EWR-Bürger beantragen
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Blaue Karte EU beantragen
- Blaue Karte EU: Verlängerung beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern beantragen
- Deutsche Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung des Ehegatten eines Deutschen
- Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen
- Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Staatsangehörigkeitsausweis
- Miteinbürgerung des Ehegatten eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch
- Miteinbürgerung des Ehegatten oder eines minderjährigen Kindes eines Ausländers ohne Einbürgerungsanspruch
- Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch
- Mobiler-ICT-Karte: Verlängerung beantragen
- Namensgebung - Beratung
- Nationales Visum beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge beantragen
- Niederlassungserlaubnis für eine selbständige Tätigkeit beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
- Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Vor- und Familiennamen - Änderung
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
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