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Benutzung eines Gewässers: Zulassung zum vorzeitigen Beginn beantragen
Volltext
Wenn Sie vor Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung ein Gewässer benutzen möchten, benötigen Sie eine Zulassung der zuständigen Stelle.
Wenn Sie ein Gewässer benutzen möchten, müssen Sie eine Erlaubnis oder Bewilligung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Erlaubnis oder Bewilligung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Benutzung zulassen. Dies müssen Sie beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 17 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)
- Tarifstelle 202 Wasserwirtschaftskostenverordnung (WaKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf vorzeitigen Beginn zur Benutzung eines Gewässers
- Erläuterung Ihres öffentlichen oder berechtigten Interesses am vorzeitigen Maßnahmebeginn
- Verpflichtungserklärung, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt oder bewilligt wird,
den früheren Zustand wiederherzustellen.
Voraussetzungen
Die Zulassung wird erteilt, wenn
- bereits ein Erlaubnis oder Bewilligungsantrag gestellt wurde,
- mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers oder der Antragstellerin gerechnet werden kann,
- an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin besteht
- und der Antragsteller oder die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt oder bewilligt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen Antrag auf Benutzung eines Gewässers – vorzeitiger Beginn bei der für die Erlaubnis oder Bewilligung zuständigen Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und das berechtigte persönliche oder öffentliche Interesse an einem vorzeitigen Beginn der Benutzung eines Gewässers.
- Sie reichen gegebenenfalls angeforderte Unterlagen nach.
- Sie verpflichten sich, alle bis zur Entscheidung durch die Benutzung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Benutzung nicht erlaubt oder bewilligt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
- Die zuständige Stelle genehmigt den vorzeitigen Beginn der Benutzung.
- Sie erhalten einen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle sowie gegebenenfalls eine Gebührenrechnung.
- Sie begleichen gegebenenfalls die Gebührenrechnung.
- Sie können mit der vorzeitigen Benutzung des Gewässers beginnen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Qualität und dem Umfang Ihrer eingereichten Anträge, den vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren und vom Bearbeitungsstand des Erlaubnis- oder Bewilligungsantrags ab.
Weiterführende Informationen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fristen
Es ist keine Frist einzuhalten. Mit der Maßnahme darf jedoch nicht ohne Zulassung begonnen werden.
Formulare
Der Antrag kann über einen Onlinedienst gestellt werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
11.11.2024
Zuständige Stelle
untere Wasserbehörde der Landkreise und kreifreien Städte
Kosten
Verwaltungsgebühr: EUR 60,00 bis 7500,00