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Begrüßungsgeld beziehungsweise Umzugsbeihilfe für Studierende und Auszubildende beantragen

Volltext

Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich erstmalig während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

In Schwerin wir kein Begrüßungsgeld oder eine Umzugsbeihilfe gewährt.

Zur Begrüßung erhalten Neubürger/innen mit der Anmeldung auch ein kleines Willkommensgeschenk für den Start im neuen Zuhause in Schwerin. Dieses Neubürgerpaket enthält neben wichtigen Informationen über die Stadt auch zahlreiche Gutscheine.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Immatrikulationsbescheinigung
  • Ausbildungsvertrag beziehungsweise Bescheinigung der Ausbildungsstätte

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Zuständige Stelle

Ämter und Gemeinden

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.