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Begrüßungsgeld beziehungsweise Umzugsbeihilfe für Studierende und Auszubildende beantragen
Volltext
Das Begrüßungsgeld ist eine freiwillige einmalige Zahlung der Kommunen für Auszubildende und Studierende, die sich erstmalig während ihrer Ausbildungs- oder Studienzeit mit dem Hauptwohnsitz oder alleinigen Wohnsitz am Ausbildungs- oder Studienort anmelden.
In Schwerin wir kein Begrüßungsgeld oder eine Umzugsbeihilfe gewährt.
Zur Begrüßung erhalten Neubürger/innen mit der Anmeldung auch ein kleines Willkommensgeschenk für den Start im neuen Zuhause in Schwerin. Dieses Neubürgerpaket enthält neben wichtigen Informationen über die Stadt auch zahlreiche Gutscheine.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- Immatrikulationsbescheinigung
- Ausbildungsvertrag beziehungsweise Bescheinigung der Ausbildungsstätte
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Zuständige Stelle
Ämter und Gemeinden
Ansprechpunkt
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung Ihres Ausbildungs- oder Studienortes.