Adresse
Begasung: Befähigungsschein beantragen
Volltext
Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.
Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.
Handlungsgrundlage(n)
- § 15d Absatz 4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Anhang 1 Nr. 4.5 Absatz 1 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Gebührennummer 12.1.10 der Arbeits- und Verbraucherschutzkostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (ArbVerbrSchKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
- Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
- Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
- Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O
Voraussetzungen
- Mindestalter 18 Jahre
- Erforderliche Zuverlässigkeit
- Sprachkenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit
Verfahrensablauf
- Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kosten: variabel von 300 bis 1.000 Euro
Verwaltungsgebühr: EUR 70,00 bis 750,00
Fristen
Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Rechtsmittel des jeweiligen Landes
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
12.07.2024
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 502 - Schwerin
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Friedrich-Engels-Str. 47
Telefon:
+49 385 588-59962
Kontakt
Anne Lehmann
Position: Fachperson für Datenschutz
Zuständig für :
- Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb beantragen
- Abweichende Ruhezeit beantragen
- Anlagen oder Einrichtungen nach Strahlenschutzverordnung: Genehmigung für die Beschäftigung von Personen beantragen
- Arbeitsplätze in Regionen oder in einer Arbeitsumgebung mit erhöhter radioaktiver Strahlenbelastung durch Radon anmelden
- Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit und vom Verbot der Nachtarbeit beantragen
- Begasung anzeigen
- Begasung: Befähigungsschein beantragen
- Begasung: Erlaubnis beantragen
- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau melden
- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr beantragen
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
- Erklärung der Zulässigkeit bei besonderen Kündigungsverboten erklären
- Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden
- Explosionsgefährliche Stoffe: Befreiung von der Erlaubnispflicht zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Sprengung anzeigen
- Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die wesentliche Änderung des Betriebs zur Werkstoffprüfung beantragen
- Halbjährige Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen
- Heimarbeit, für die besondere Vorschriften des Gefahrenschutzes gelten, anzeigen
- Längere tägliche Arbeitszeit beantragen
- Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen beantragen
- Sonn- und Feiertagsarbeit: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Überwachungsbedürftige Anlagen: Verkürzung der Prüffrist beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung für den gewerblichen Bereich beantragen
- Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
- Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle mitteilen