Online beantragen
Aufenthaltserlaubnis bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung beantragen
Volltext
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Berufsausbildung erhalten, wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland abgeschlossen haben. Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn Sie eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abgeschlossen haben. Die Ausbildungsdauer muss mindestens zwei Jahre betragen haben. Haben Sie Ihre Berufsausbildung im Ausland abgeschlossen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation mit der deutschen, qualifizierten Berufsausbildung durch die zuständige Anerkennungsstelle (zum Beispiel die Industrie- oder Handelskammer) festgestellt werden.
Vor der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss die Bundesagentur für Arbeit zustimmen. Diese Bundesagentur für Arbeit prüft, ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechen, ob Sie eine Beschäftigung ausüben, zu der ihre Qualifikation sie befähigt und ob ein inländisches Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
Wird die Aufenthaltserlaubnis erteilt, wird diese befristet. Die Gültigkeit richtet sich nach Ihrem Arbeitsvertrag beziehungsweise der Geltungsdauer der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Bei unbefristeten Arbeitsverträgen wird die Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte für die Dauer von vier Jahren erteilt.
Handlungsgrundlage(n)
- § 18 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 18a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 39 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Zuwanderungszuständigkeitslandesverordnung (ZuwZLVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Reisepass
- aktuelles biometrisches Foto
- Original Ihres Arbeitsvertrags oder eines verbindlichen Arbeitsplatzangebots (bitte nutzen Sie hierfür das bundesweit einheitliche Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis")
- Original der Urkunde über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung
- Soweit vorhanden, Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung
- bei reglementierten Berufen: Ihre Berufszulassung
- falls erforderlich: Berufsausübungserlaubnis
- Nachweis Ihrer Krankenversicherung
- aktuelle Meldebescheinigung
- Mietvertrag
Außerdem bei kürzlich erfolgter Einreise:
- Visum, wenn dies für die Einreise erforderlich war
sowie im Falle eines Voraufenthalts:
- aktueller Aufenthaltstitel oder andere Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht (zum Beispiel Aufenthaltsgestattung, Duldung)
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und - sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie besitzen
- eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder
- eine gleichwertige ausländische Berufsqualifikation.
- Sie besitzen eine Qualifikation, die Sie zur Ausübung der qualifizierten Beschäftigung befähigt. Das bedeutet, dass Sie grundsätzlich eine Beschäftigung auch in einem verwandten Beruf ausüben können, wenn zwischen erfolgter Ausbildung und beabsichtigter Tätigkeit ein Zusammenhang besteht (zum Beispiel kann ein Bäcker/eine Bäckerin auch als Konditor/Konditorin arbeiten).
- Sie haben einen Arbeitsplatz oder ein Arbeitsplatzangebot.
Haben Sie das 45. Lebensjahr vollendet, müssen einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot mit einem bestimmten Mindestgehalt nachweisen. Das Mindestgehalt muss 55 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erreichen. Daraus ergibt sich ein Mindestgehalt für das Jahr 2020 in Höhe von jährlich 45 540 Euro. Auch wenn dieses Mindestgehalt nicht erreicht wird, kann bei Vorlage des Nachweises über eine angemessene Altersversorgung oder in besonderen Fällen (zum Beispiel, wenn an der Beschäftigung ein öffentliches Interesse besteht) eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden.
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wird für jedes Jahr jeweils bis zum 31. Dezember des Vorjahres vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Bundesanzeiger bekannt gegeben. - Die Bundesagentur für Arbeit hat der Arbeitsaufnahme zugestimmt (die Zustimmung wird in der Regel von der Ausländerbehörde eingeholt). Für die Zustimmung müssen u. a. Ihre Arbeitsbedingungen (insbesondere Gehalt) mit denen eines deutschen Beschäftigten an gleicher Position vergleichbar sein.
- Soweit erforderlich, verfügen Sie über eine Berufsausübungserlaubnis.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Verfahrensablauf
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT-Karte.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
- Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
- Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
Bearbeitungsdauer
etwa sechs bis acht Wochen
Fristen
- Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
- Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet ausgestellt. Die Gültigkeit richtet sich nach der Geltungsdauer Ihres Arbeitsvertrags und der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.
- Widerspruchsfrist: 1 Monat
Formulare
- Formulare: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (bundesweit einheitlich); weitere behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, gegebenenfalls werden diese auch online angeboten
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Weiterführende Informationen
Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Portals der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: +49 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
04.07.2023
Zuständige Stelle
die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Ansprechpunkt
die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde
Termin online buchen
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ausländerbehörde
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Telefon:
+49 385 545-1812
Fax:
+49 385 545-1809
Kontakt
Fachgruppe Ausländerbehörde
Tel.: | +49 385 545-1812 |
Fax: | +49 385 545-1809 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | E.077 - E.085 |
Zuständig für :
- Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug eines ausländischen Elternteils zu einem minderjährigen Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Familiennachzug eines ausländischen Kindes zu einem deutschen Elternteil beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug der Eltern zu einem minderjährigen Ausländer beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Ausbildungsplatzsuche zur Durchführung einer qualifizierten Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für ein studienbezogenes Praktikum EU: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Kinder, die in Deutschland geboren wurden: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für mobile Forscher: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis für Selbstständige, die ein Studium abgeschlossen haben oder als Wissenschaftler oder Forscher tätig sind, beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Besuch einer allgemeinbildenden Schule: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Au-pair-Beschäftigung (Nicht-EU/EWR) beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung bei öffentlichem Interesse: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung unabhängig von einer Qualifikation als Fachkraft: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit für selbstständige ehemalige Wissenschaftler und Forscher: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung für international Schutzberechtigte: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Forschung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der schulischen Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Studienbewerbung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach abgeschlossenem Studium: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss der Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss einer Forschungstätigkeit beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Abschluss einer Forschungstätigkeit: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach beruflichem Anerkennungsverfahren: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche nach Berufsausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung in einem Beamtenverhältnis bei einem deutschen Dienstherrn: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme mit Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Fortsetzung eines im EU-Ausland begonnenen Studiums: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Studienvorbereitung und zum Studium: Verlängerung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis: Änderung der Auflagen zur Beschäftigung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis: Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzregelung beantragen
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von EU-/ EWR-Bürgern (außer Deutschland) beantragen
- Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht für freizügigkeitsberechtigte EU-/EWR-Bürger beantragen
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- Blaue Karte EU beantragen
- Blaue Karte EU: Verlängerung beantragen
- Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Daueraufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgern beantragen
- Deutsche Staatsangehörigkeit für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch beantragen
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern mit Einbürgerungsanspruch
- Eigenständige Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch
- Einbürgerung des Ehegatten eines Deutschen
- Einbürgerung für heimatlose Ausländerinnen und Ausländer beantragen
- Einbürgerung für seit der Geburt staatenlose Personen beantragen
- Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) beantragen
- Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit - Staatsangehörigkeitsausweis
- Miteinbürgerung des Ehegatten eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch
- Miteinbürgerung des Ehegatten oder eines minderjährigen Kindes eines Ausländers ohne Einbürgerungsanspruch
- Miteinbürgerung eines minderjährigen Kindes eines Ausländers mit Einbürgerungsanspruch
- Mobiler-ICT-Karte: Verlängerung beantragen
- Namensgebung - Beratung
- Nationales Visum beantragen
- Niederlassungserlaubnis beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge beantragen
- Niederlassungserlaubnis für eine selbständige Tätigkeit beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für hoch qualifizierte Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
- Niederlassungserlaubnis für minderjährige ausländische Kinder beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben
- Vor- und Familiennamen - Änderung
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08.00 - 18.00 Uhr
Freitag: geschlossen