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Approbation: Ersatzurkunde beantragen

Volltext

Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.

Wenn das Original Ihrer Approbationsurkunde zerstört wurde oder verloren ging, kann eine Zweitschrift (Ersatzurkunde) ausgefertigt werden. Mit der Ausstellung der Ersatzurkunde wird die Originalurkunde für ungültig erklärt. Findet sich das Original später wieder an, ist es an die zuständige Behörde zurückzugeben.

Handlungsgrundlage(n)

Richtet sich nach Landesrecht.

Richtet sich nach Landesrecht.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Eidesstaatliche Versicherung gem. § 22 Bundesnotarordnung
  • Lebenslauf mit Angabe des Approbationsdatums
  • ggf. Übersendung einer noch verhandenen Kopie der Approbationsurkunde
  • Erklärung der Straffreiheit
  • Bundeszentralregister (Belegart O)
  • Bescheinigung der zuständigen Ärzte-, Zahnärzte-, Apotheker- bzw. Psychotherapeutenkammer, dass keine disziplinarrechtlichen oder berufsrechtlichen Maßnahmen eingeleitet/vorgenommen wurden

Voraussetzungen

Keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Verwaltungsgebühr: EUR 20,00 bis 25,00

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.

Den Antrag auf Ausfertigung einer Zweitschrift der Approbationsurkunde müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer variiert zwischen den unterschiedlichen zuständigen Behörden der Länder.

Fristen

Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

Sie müssen bei der Antragstellung keine gesetzlichen Fristen beachten.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Gesundheit und Soziales (Landesprüfungsamt für Heilberufe)

Fachlich freigegeben am

14.02.202214