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Angelerlaubnis beantragen
Volltext
Neben dem Fischereischein ist für die Ausübung des Fischfanges in jedem Fall auch eine Angelerlaubnis erforderlich. Diese werden gewässerspezifisch in der Regel als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten erteilt.
Für die Binnengewässer wird die Angelerlaubnis in der Regel durch den Eigentümer oder Pächter des Gewässers ausgestellt. Auskunft können hierzu die Fischereiunternehmen, Anglerverbände/-vereine und teilweise die Kommunen oder Angelserviceläden geben. Die größeren Fischereiberechtigten in M-V bieten seit einiger Zeit auch die Möglichkeit, über Online-Shop eine Angelerlaubnis zu erhalten.
Für die Küstengewässer des Landes M-V ist ebenfalls eine Angelerlaubnis erforderlich. Zu den Küstengewässern gehören die sogenannten inneren Küstengewässer (Wismarbucht, Salzhaff, Darßer Boddenkette, Strelasund, Kubitzer Bodden, Gr. u. Kl. Jasmunder Bodden, Greifswalder Bodden, Peenestrom, Achterwasser, Stettiner Haff) und die Ostsee, soweit sich die deutsche Gebietshoheit (12-Seemeilen-Zone) erstreckt. Das Land M-V ist für diese Gewässer fischereiberechtigt, sofern nicht Dritte ein Fischereirecht besitzen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 4 Abs. 2 Landesfischereigesetz (LFischG M-V)
- § 6 Landesfischereigesetz (LFischG M-V)
- Erlass zur Erhebung von Entgelten für die Nutzung des selbständigen Fischereirechtes in den Küstengewässern des Landes M-V
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- Jahresangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 30,00
- Jugendjahresangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 10,00
- Jahresangelerlaubnis für Schwerbehinderte Küstengewässer M-V: EUR 10,00
- Wochenangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 12,00
- Tagesangelerlaubnis Küstengewässer M-V: EUR 6,00
Verfahrensablauf
Die Angelerlaubnis für die Binnengewässer wird in der Regel durch den Eigentümer oder Pächter des Gewässers ausgestellt.
Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer kann bei der oberen Fischereibehörde (LALLF) sowie bei vielen Angelserviceläden, Fremdenverkehrs- und Kurverwaltungen in der Küstenregion und darüber hinaus persönlich erworben werden (der Besitz eines gültigen Fischereischeins wird vorausgesetzt). Eine Adressliste der Ausgabestellen von Angelerlaubnissen für Küstengewässer M-V finden Sie unter nachstehendem Link.
- Bei einer Antragstellung direkt beim LALLF (per Post, Fax oder E-Mail) ist neben Namen, Vornamen und Rücksendeadresse auch das Geburtsdatum anzugeben.
- Die Angelerlaubnis für die Küstengewässer kann auch online erworben werden. Die Angelerlaubnis wird als PDF-Dokument an die E-Mail-Adresse gesandt und kann dann auf einem Smartphone mitgeführt oder ausgedruckt werden.
- Online-Dienst der oberen Fischereibehörde (LALLF) - Bezahlung mit Kreditkarte (Mastercard, Visa), PAYPAL oder über Giropay
- Onlineshop Fiskado - Bezahlung über PAYPAL, KLARNA, Mastercard, VISA
- Informationen zur Angelerlaubnis - Angelberechtigung
- Zur Adressliste der Ausgabestellen von Angelerlaubnissen für Küstengewässer M-V
Hinweise (Besonderheiten)
Schwerbehinderte:
- Personen im Sinne des § 7 Abs. 7 LFischG (Inhaber eines Schwerbehindertenausweises), die eine vergünstigte Jahresangelerlaubnis erwerben möchten, können dies bei jeder Ausgabestelle erledigen. Wer keine Ausgabestelle in seiner Wohnortnähe hat, kann auch einen formlosen Antrag mit der Rücksendeadresse, dem Geburtsdatum und einer Kopie des Schwerbehindertenausweis per Post oder E-Mail an die obere Fischereibehörde übermitteln.
Angeln durch Kinder:
- Die Hinweise sind nachfolgend verlinkt:
Rechtsbehelf
In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine freien Angelgewässer. Die Ausübung des Fischfanges ohne eine Angelerlaubnis ist Fischwilderei, welche als Straftat nach § 293 Strafgesetzbuch verfolgt werden kann.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
16.03.2015
Zuständige Stelle
Binnengewässer:
Für die Binnengewässer wird der Angelerlaubnisschein in der Regel durch den Eigentümer oder Pächter des Gewässers ausgestellt. Auskunft können hierzu die Fischereiunternehmen, Anglerverbände/-vereine und teilweise die Kommunen oder Angelserviceläden geben.
Die größeren Fischereiberechtigten in M-V bieten seit einiger Zeit auch die Möglichkeit, über Online-Shop Angelerlaubnisse zu beantragen. Wählen Sie bei den unteren Links den Fischereiberechtigten aus, um weitere Informationen zu erhalten (Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Qualität der Anbieter):
- Weiter mit Landesanglerverband MV e.V. für seine Pachtgewässer
- Weiter mit Fischerei- und Verarbeitungsbetrieb Dehmel für seine Pachtgewässer
- Weiter mit Seenfischerei "Obere Havel" e.G. für ihre Pachtgewässer
- Weiter mit Fischerei Müritz-Plau GmbH für ihre Pachtgewässer
- Weiter mit Online-Shop Fiskado für weitere Fischereiberechtigte
Küstengewässer:
Das Land M-V ist für die Küstengewässer des Landes M-V fischereiberechtigt, sofern nicht Dritte ein Fischereirecht besitzen. Die Angelerlaubnis für diese Küstengewässer kann bei der oberen Fischereibehörde (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern - LALLF) sowie bei vielen Angelserviceläden, Fremdenverkehrs- und Kurverwaltungen in der Küstenregion und darüber hinaus persönlich erworben werden. Die Angelerlaubnis der oberen Fischereibehörde gilt nicht für Fischereirechte von Dritten. Hier benötigen Sie eine andere Angelerlaubnis.
Wählen Sie bei den unteren Links den Fischereiberechtigten aus, um weitere Informationen zu erhalten:
- Weiter mit "obere Fischereibehörde - LALLF" für die Küstengewässer des Landes M-V mit Ausnahme der Fischereirechte von Dritten
- Weiter mit "Stadt Usedom" für Teile des Usedomer Sees (Ratsfisch- und Bauhofwasser),
- Weiter mit Landesanglerverband MV e.V.
- für Teile des Usedomer Sees (Priesterwasser; das Fischereirecht besitzt die Kirche zu Usedom),
- für westlich der Mündung der Harkenbäk bis Landesgrenze zu Schleswig-Holstein (Lübsche Fischereirecht)
- Weiter "Hanse- und Universitätsstadt Rostock" für die Unterwarnow und im Breitling.
Für den Bereich des westlichen Saaler Bodden existiert neben dem Fischereirecht des Landes MV ein Mitfischereirecht/Koppelfischereirecht für die Stadt Ribnitz-Damgarten (in diesem Bereich gilt sowohl die Angelerlaubnis für die Küstengewässer des Landes MV als auch die Angelerlaubnis der Stadt Ribnitz-Damgarten).
- Weiter mit "obere Fischereibehörde - LALLF"
- Weiter mit "Landesanglerverband MV e.V."
- Weiter mit "Fischerei- und Verarbeitungsbetrieb Dehmel"
- Weiter mit "Fischerei Müritz-Plau GmbH"
- Weiter mit "Stadt Usedom"
- Weiter mit "Hanse- und Universitätsstadt Rostock"
- Weiter mit Online-Shop Fiskado für weitere Fischereiberechtigte
- Weiter mit "Seenfischerei Obere Havel e.G."
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Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ordnungsbehördliche Angelegenheiten
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Herr Martin Möller
Position: Fachgruppenleiter
Tel.: | +49 385 1750 |
Fax: | +49 385 1759 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 2.067 |
Frau Dörte Behring
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1755 |
Fax: | +49 385 545-1759 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 2.057 |
Zuständig für :
- Angelerlaubnis beantragen
- Fischereiabgabe zahlen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
- Jägerprüfung: Zulassung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
- Jagdschein für Ausländer beantragen
- Jagdschein für Falkner beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Änderung beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jagdbezirk eintragen lassen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Jahresjagdschein beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Tagesjagdscheins beantragen
- Jagdschein: Änderung beantragen
- Jagdschein: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen
- Jagdschein: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein: Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein: Verlängerung des Jahresjagdscheins beantragen
- Jagdschein: Verlängerung des Tagesjagdscheins beantragen
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen