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Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen
Volltext
Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.
Handlungsgrundlage(n)
- § 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Chemikalien-Ozonschichtverordnung (ChemOzonSchichtV)
- § 5 Abs. 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- § 6 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
- Gebührennummern 3.1, 3.2 und 4.1 der Umweltchemikalien-Kostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (UmwChemKostVO)
Erforderliche Unterlagen
Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.
- Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
- Inhalte des Lehrgangs,
- Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
- gegebenenfalls Prüfungsordnung,
- gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
- Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte und
- gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog.
Voraussetzungen
Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Verwaltungsgebühr: EUR 100 - 1000
Verwaltungsgebühr (je nach Zeitaufwand für die Anerkennung von Aus- oder Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen und Betrieben nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung als berechtigt zur Abnahme von Prüfungen und Erteilung von Sachkundebescheinigungen) : EUR 1,00 bis 700,00
Verwaltungsgebühr (je nach Zeitaufwand für die Erteilung eines Unternehmenszertifikates nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung) : EUR 1,00 bis 200,00
Verwaltungsgebühr (je nach Zeitaufwand für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen zum Erwerb der Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung) : EUR 1,00 bis 700,00
Verfahrensablauf
Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle. Ggfs. wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern und nach Prüfung des Antrags einen Anerkennungsbescheid erteilen.
Fristen
vor Aufnahme der Tätigkeit
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)
Formulare
- Schriftform erforderlich: Ja
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
28.06.2021
Zuständige Stelle
Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz