Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Änderung der Daten des Hundehalters eines gefährlichen Hundes melden

Volltext

Ändert sich der Name der Hundehalterin oder des Hundehalters z. B. durch Heirat oder Scheidung, ist der zuständigen Behörde der neue Name mitzuteilen.

Handlungsgrundlage(n)

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Schwerin in der jeweils gültigen Fassung

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

17.11.2022

Zuständige Stelle

Zuständig sind die örtlichen Ordnungsbehörden

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Fachgruppe BürgerBüro im Fachdienst Bürgerservice - Tel. +49 385 545-1111 und Team Abgaben im Fachdienst Finanzwirtschaft, Kasse der Landeshauptstadt Schwerin (poststelle@schwerin.de)