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Abfallerzeugernummer beantragen
Volltext
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Wenn Sie im Jahr mehr als 2 Tonnen gefährlichen Abfall zu entsorgen haben, benötigen Sie dafür eine Abfallerzeugernummer.
Die Abfallerzeugernummer
- ist eine neunstellige Identifikationsnummer, die Sie als Abfallerzeuger beziehungsweise als Abfallbesitzer brauchen, um bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle am elektronischen Abfallnachweisverfahren (eANV) teilnehmen zu können,
- kennzeichnet den Ort, an dem der Abfall entsteht oder anfällt,
- ist unter anderem notwendig, um eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung von gefährlichen Abfällen nachweisen zu können.
Eine Abfallerzeugernummer brauchen Sie für Entsorgungsnacheise und Begleitscheine. Außerdem benötigen Sie die Nummer für die Eintragung in den sogenannten Übernahmeschein, wenn Abfälle mit einem Sammelentsorgungsnachweis abgeholt und entsorgt werden. Hierfür sind maximal 20 Tonnen pro Kalenderjahr, Anfallstelle und Abfallschlüssel zulässig.
Wenn Sie mehrere Betriebsstätten haben, an denen gefährlicher Abfall anfällt, müssen Sie für jeden Standort eine eigene Abfallerzeugernummer beantragen.
Hinweise:
- Im Fall eines Umzugs wird die bisherige Erzeugernummer ungültig. Bitte beantragen Sie für den neuen Standort eine neue Abfallerzeugernummer.
- Im Fall einer Namensänderung des Unternehmens bleibt die bisherige Erzeugernummer bestehen, wenn keine Änderung der rechtlichen Identität damit einhergeht.
In Mecklenburg-Vorpommern werden Erzeugernummern durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt vergeben.
Handlungsgrundlage(n)
- § 28 Absatz 1 Nachweisverordnung (NachwV)
- § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Abfall-Kostenverordnung M-V (AbfKostVO M-V)
- Erlass zur einheitlichen Gebührenbemessung M-V
- Erlass zur einheitlichen Gebührenbemessung M-V - Anhang
Weiterführende Informationen
Erforderliche Unterlagen
Einige zuständige Behörden verlangen Kopien der Gewerbeanmeldung oder eines Handelsregisterauszuges. Diese können Sie ggf. als PDF-Datei hochladen.
Voraussetzungen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Erteilung einer Erzeugernummer fallen gemäß Gebührenziffer 313.14 der Abfall-Kostenverordnung M-V (AbfKostVO M-V) Gebühren in Höhe von maximal EUR 250,00 an.
Der Erlass zur einheitlichen Gebührenbemessung gibt detaillierte Hinweise zur Gebührenberechnung und Gebührenhöhen. Der Erlass ist auf der Homepage des Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) veröffentlicht.
Gebühr: EUR 25,00 bis 250,00
Verfahrensablauf
Die Abfallerzeugernummer können Sie bei den meisten zuständigen Behörden über den Online-Dienst beantragen. Einige Behörden sehen andere Wege der Beantragung vor.
Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden. Ggf. fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.
Bearbeitungsdauer
Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Fachlich freigegeben am
01.11.2023
Zuständige Stelle
Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz (StALU)
Ansprechpunkt
Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt für den Unternehmenssitz (StALU)
Abteilung Abt.5
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Bleicherufer 13
Kontakt
Susanne Baran
Position: Dezernatsleitung
Zuständig für :
- Abfallentsorgernummer beantragen
- Abfallerzeugernummer beantragen
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit anzeigen
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit: Erlaubnis bei Gefährlichen Abfällen beantragen
- Änderung einer bereits durch Planfeststellung oder Plangenehmigung zugelassenen Deponie oder ihres Betriebes beantragen
- Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen Messung einzeln
- Befreiung von der Nachweis- und Registerpflicht für Abfallwirtschaftsbeteiligte beantragen
- Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen Anzeige beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Betrieb oder Inbetriebnahme der Feuerungsanlage anzeigen
- Emissionen von Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen Überprüfung Einzelmessungen
- Emissionserklärung als Betreiberin oder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage abgeben
- Emissionsschutz: Ergebnisse der Emissionsüberwachung bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie vorlegen
- Emissionsschutz: Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie mitteilen
- Entsorgungsnachweis bestätigen lassen
- Entsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln
- Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen
- Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Genehmigung im vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
- Genehmigung zur Änderung einer Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering) beantragen
- Immisionsschutz: Genehmigung für die Änderung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Immissionsschutz-Genehmigung für die Errichtung und Betrieb von Anlagen beantragen
- Immissionsschutz: Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Anlage beantragen
- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen vorlegen
- Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen bei sonstigen Anlagen vorlegen
- Person zur Wahrnehmung der Betreiberpflichten für genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht anzeigen
- Sammelentsorgungsnachweis bestätigen lassen
- Sammelentsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln
- Sicherheitsbericht von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Störfall-Verordnung Überprüfung
- Sicherstellung der Beachtung relevanter Vorschriften bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht mitteilen
- Störfälle aufgrund Errichtung oder Änderungen von Betriebsbereichen anzeigen
- Überprüfung einer erhöhten Gefahr durch Störfälle in benachbarten Betriebsbereichen (Dominoeffekt) beantragen
- Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider melden
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Inbetriebnahme, Änderung, Stilllegung oder Betreiberwechsel melden
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Überschreitung der Maßnahmenwerte oder Betriebsstörung melden
- Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Zulassung der vorzeitigen Errichtung einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen