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Stadt sucht zweiten Standort für Gemeinschaftsunterkunft: WGS-Wohnblock in Krebsförden ist Vorzugsvariante der Verwaltung 02.10.2024

Bereits seit 2022 steht fest, dass die Landeshauptstadt ihre Kapazitäten für die Unterbringung von Menschen im Asylverfahren auf bis zu 400 Plätze erweitern muss. Neben der Gemeinschaftsunterkunft in der Hamburger Allee 202-208 im Ortsteil Mueßer Holz soll daher ein zweiter Standort im Stadtgebiet gefunden werden, so die Beschlusslage der Stadtvertretung.

Auf einen konkreten Standort konnte sich die Stadtvertretung vor zwei Jahren nicht einigen. Deshalb wurde zunächst eine Übergangslösung im Industriegebiet Schwerin-Süd geschaffen, um Zeit für eine Dauerlösung zu gewinnen. Für die Standortentscheidung, für die die Stadtvertretung zuständig ist, liegen jetzt Vorschläge auf dem Tisch. Vorzugsvariante der Stadtverwaltung ist ein Wohnblock in der Benno-Voelkner-Straße 7-15 im Stadtteil Krebsförden im Eigentum der kommunalen Wohnungsgesellschaft WGS, der für 6,5 Millionen Euro saniert werden soll.

Es geht konkret um eine Kapazität von 150 bis 180 Plätzen für Asylbewerber, die der Stadt vom Land Mecklenburg-Vorpommern zugewiesen werden. Der neue Standort soll barrierefrei gestaltet werden, um auch besonders schutzbedürftige Gruppen wie Familien mit Kindern, alleinstehende Frauen oder gebrechliche Personen unterzubringen. Die Kosten für die Schaffung der Unterkünfte und die Betreuung trägt das Land. Ziel ist es, die Gemeinschaftsunterkunft Ende 2026 in Betrieb zu nehmen.

Untersucht wurden vom Zentralen Gebäudemanagement der Landeshauptstadt vier weitere Standortvarianten: ein Ersatzneubau am Standort der bisherigen Wohnungslosenunterkunft am Mittelweg in der Weststadt (Kosten 14,5 Mio. Euro), die Errichtung von Tiny-Häusern an den Wadehängen in Neumühle (9 Mio. Euro) oder am Schleifmühlenweg auf der Paulshöhe (8,7 Mio. Euro) und ein fünfgeschossiger Neubau in der Carl-Friedrich-Flemming-Straße, ebenfalls in Krebsförden (8,5 Mio. Euro). „Die Verwaltung hat keinen der aufgrund der aktuellen Beschlusslage möglichen und verfügbaren Standorte für eine zweite Gemeinschaftsunterkunft aus der Betrachtung ausgeschlossen, auch weil es bisher erklärtes Ziel der Stadtvertretung war, die Segregation in unserer Stadt zurückzudrängen“, sagt Oberbürgermeister Rico Badenschier. Außerdem wurden die Varianten bezüglich ihrer Verkehrsanbindung, der Kosten, der zeitlichen Verfügbarkeit und Nachnutzungsmöglichkeiten bewertet. „Der Ball liegt nun auf dem Feld der Stadtvertretung, die die Vor- und Nachteile ebenfalls abwägen und zu einer verantwortungsvollen Entscheidung kommen muss“, ergänzt der für Bauordnung zuständige Dezernent Bernd Nottebaum.

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