Das UNESCO Welterbekomitee hat auf seiner 46. Sitzung in Neu-Delhi heute das Residenzensemble Schwerin in die Welterbeliste eingetragen. Die Landeshauptstadt ist damit die dritte Welterbestätte in Mecklenburg-Vorpommern und die 54. deutschlandweit.
Das Residenzensemble Schwerin ist ein überwiegend im 19. Jahrhundert errichtetes architektonisches und landschaftliches Ensemble, dass auf die Großherzöge Mecklenburg-Schwerin zurückgeht. Neben dem historistischen Residenzschloss in malerischer Seenlage mit angrenzenden Parkanlagen, besteht das Residenzensemble aus über 30 weiteren erhaltenen Gebäuden einer monarchischen Residenz. Darunter befinden sich Palais-, Sakral- und Kulturbauten, höfische Infrastruktur mit Hoflieferanten und Beamtenwohnhäusern aber auch Verwaltungs- sowie Militärbauten.
Den außergewöhnlichen universellen Wert des Residenzensembles Schwerin begründet die UNESCO folgendermaßen:
The Schwerin Residence Ensemble fits within the context of the emergence and development of the historicist style during the 19th century in Europe. Remarkably well-preserved, it constitutes an outstanding European royal residence ensemble of the 19th century by way of the richness and diversity of its architecture and landscape features, which express the whole spectrum of historicism, from neo-Renaissance to neo-Baroque and neo-Classicism, neo-Gothic and the regional “Johann-Albrecht” historicist style.
Das Schweriner Residenzensemble steht im Kontext der Entstehung und Entwicklung des Historismus in Europa im 19 Jahrhundert. Außergewöhnlich gut erhalten, stellt es ein herausragendes europäisches monarchisches Residenzensemble des 19. Jahrhunderts dar, insbesondere gekennzeichnet durch seinen Reichtum und die Vielfalt der Architektur und Landschaftsgestaltung, die das gesamte Spektrum des Historismus zum Ausdruck bringen, von der Neorenaissance zu Neobarock und Neoklassizismus, Neogotik und dem regionalen historistischen „Johann-Albrecht-Stil“.
Die heutige Einschreibung auf die UNESCO Welterbeliste ist das Ergebnis eines 20-jährigen Prozesses. Die Landeshauptstadt verlieh dabei in ihrer Funktion als Antragsteller auch einem großen zivilgesellschaftlichen Engagement Ausdruck, das zunächst durch den Pro Schwerin e.V. und seit 2015 durch den Förderverein Welterbe Schwerin vertreten wurde.
„Dieser Erfolg war möglich durch das Zusammenwirken von bürgerschaftlichem und politischem Engagement. Mit seiner heutigen Entscheidung bestätigt die UNESCO das Residenzensemble Schwerin als außergewöhnliches Kulturerbe mit Bedeutung für die Menschheit. Schwerin wird als Punkt auf der Weltkarte sichtbarer und kann diese internationale Bekanntheit touristisch und als Standortfaktor nutzen. Natürlich übernehmen wir damit auch eine große Verantwortung für den Schutz des Residenzensembles“, so Oberbürgermeister Rico Badenschier. Gemeinsam mit den Schwerinerinnen und Schwerinern verfolgte er am Samstag die Sitzung in Neu-Delhi live im Demmlersaal des Rathauses.
„Für den Welterbe Schwerin Förderverein ist die Aufnahme des Residenzensembles in die Welterbeliste der UNESCO ein herausragendes Ereignis. Damit wird das langjährige und engagierte Wirken unseres Vereins in der Stadtgesellschaft belohnt. Gleichzeitig stellt sich jetzt die Frage, wie zukünftig mit der Verantwortung umgegangen wird, die aus diesem Titel erwächst. Für uns als Förderverein könnten daraus neue Vereinsziele erwachsen. Dazu werden wir uns positionieren“, so der Vereinsvorsitzende Joachim Brenncke.
„Wir sind Welterbe“ ist das Motto in Schwerin an diesem Wochenende. Als Dankeschön an alle Bürgerinnen und Bürger, die den Prozess in den letzten Jahren begleitet haben, lädt die Stadt gemeinsam mit dem Förderverein Welterbe Schwerin e.V. und ihren Partnern am Dienstag, den 30.07.24, ab 19 Uhr zum feierlichen Beisammensein auf dem Marktplatz ein.
Meilensteine der Bewerbung
- 2001 Beschluss der Stadtvertretung zur Bewerbung des „Schlossensembles Schwerin“
- 2007 Landtagsbeschluss zur Bewerbung des „Schlossensembles Schwerin“
- 2012 Vorstellung des Welterbe-Gutachtens von Dr. Christian Ottersbach „Residenzensemble Schwerin – Kulturlandschaft des romantischen Historismus“
- 2014 Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Aufnahme des „Residenzensembles Schwerin“ auf die deutsche Tentativliste
- 2015 Gründung des Fördervereins Welterbe Schwerin
- 2015 Einberufung eines wissenschaftlichen Beirates, der die Erarbeitung des Nominierungsdossiers begleitet
- 2015 - 2018 Welterbe-Tagungen zu Fragen rund um das Residenzensemble und den Welterbeantrag; darunter 2017 ICOMOS-Fachtagung „Schloss-Stadt-Garten. Die Residenz als historische Kulturlandschaft“
- 2019 Förderverein übergibt das mit Spenden finanzierte Stadtmodell aus Bronze an der Siegessäule – es zeigt das künftige Welterbe-Areal
- 2020 Einrichtung einer Stabsstelle Welterbe beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt
- 2022 Der wissenschaftliche Beirat begutachtet auf seiner abschließenden Sitzung die finale Formulierung des Nominierungsdossiers; Entwicklung eines Corporate Designs des Residenzensembles in Zusammenarbeit mit der Hochschule Wismar
- Februar 2023 Übersendung des gedruckten Nominierungsdossiers und Managementplans an die UNESCO in Paris
- 2023/2024 Vor-Ort-Begehung des Residenzensembles Schwerin mit einem Gutachter von ICOMOS, Bewertung und Begutachtung des Antrags durch ICOMOS (International Council of Monuments and Sites), die Beraterorganisation der UNESCO;
- Juni 2024: ICOMOS gibt Empfehlung auf „Einschreibung“ in Welterbeliste ab
- Juli 2024: Entscheidung des Welterbekomitees