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Stadt genehmigt weitere E-Scooter: Mit VOI erhält ein zweiter Anbieter eine Sondernutzungserlaubnis in Schwerin 18.03.2025

Die Landeshauptstadt hat der Firma VOI eine Sondernutzungserlaubnis für 200 E-Scooter in der Landeshauptstadt zum 20. März 2025 erteilt. Damit gibt es jetzt insgesamt 300 E-Scooter von zwei gewerblichen Anbietern in Schwerin. Eine von der Verkehrsplanung zuvor definierte stadtverträgliche Höchstgrenze legt fest, dass nicht mehr als 300 E-Scooter in der Landeshauptstadt genehmigt werden sollen.

VOI ist ein schwedischer Anbieter für Mikromobilität und hatte Anfang des Jahres das Gespräch mit der Stadt gesucht. Verkehrsplanerische, ordnungsrechtliche und verkehrsrechtliche Belange wurden daraufhin nochmals geprüft und die städtischen Vorgaben und Kommunikationswege abgestimmt. Ab dem kommenden Wochenende sollen die korallfarbenen E-Scooter im Stadtgebiet Schwerin verteilt werden.

Mit der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung sind bereits 2019 in Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung von E-Scooter im Straßenverkehr geschaffen worden. Um das E-Scooter Sharing zu ordnen regelt die Stadt Schwerin deren Einsatz über eine Sondernutzungserlaubnis. Darin sind Qualitätsstandards für den Betrieb des Verleihsystems, ebenso sogenannte Parkverbotszonen und Obergrenzen für E-Scooter definiert. Das Gleiche gilt für Standards für die Kontrolle, Überwachung, die Verkehrssicherheit sowie zum Datenaustausch. Es gelten danach auch für VOI die bereits bekannten und praktizierten Abstelleinschränkungen und -regelungen für E-Scooter.

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