Am 4. Juni 2023 findet die Wahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters in Schwerin statt. Eine eventuell erforderliche Stichwahl ist auf den 18. Juni 2023 terminiert. Die Vorbereitung und Durchführung dieser Wahl liegt in den Händen der Wahlbehörde der Landeshauptstadt. Sie beruft auch die Wahlvorstände. Für die ehrenamtliche Mitarbeit in den zu bildenden Wahlvorständen werden etwa 700 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern benötigt. in den erforderlich. Um diese Freiwilligen bestmöglich auf die bevorstehenden Aufgaben am Wahltag vorzubereiten bietet Wahlbehörde Schulungen an. Da noch nicht alle Wahlvorstände ausreichend besetzt sind, werden weiterhin Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht: Bereitschaftserklärungen zur ehrenamtlichen Mitarbeit in den Wahlvorständen können bis zum 12. Mai 2023 per E-Mail unter wahlhelfer@schwerin.de eingereicht werden. Auf dem Postweg kann die Bereitschaftserklärung an folgende Adresse gesandt werden:
Landeshauptstadt Schwerin
Wahlbehörde
Am Packhof 2-6
19053 Schwerin
Fax: 0385 545-1749
Für Rückfragen sind der Wahlbehörde Sophie Hentschel (0385 545-1747) und Jens Hoeland (Tel.: 0385 545-1746) erreichbar.
Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes zählen u.a. die Überwachung der Wahlhandlung, die Wahrung der Geheimhaltung der Wahl, die Aufrechterhaltung der Ordnung und Ruhe im Wahlraum, die Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung von wahlberechtigten Personen, die Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmen sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses am Wahlabend. Weitere Informationen zum Wahlehrenamt sowie eine digital ausfüllbare Bereitschaftserklärung unter https://www.schwerin.de/wahlhelfer