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Bundestagswahl 2025: Schwerin sucht bis zu 800 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer 02.12.2024

 © Christian Schwier/Adobe Stock

 

Voraussichtlich am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt, sieben Monate vor dem geplanten Wahltermin. Die Vorbereitung und Durchführung dieser Wahl liegt in den Händen der Wahlbehörde der Landeshauptstadt, die im Fachdienst Bürgerservice angesiedelt ist. Sie beruft auch die Wahlvorstände. Für die ehrenamtliche Mitarbeit in den zu bildenden Wahlvorständen werden in Schwerin etwa 800 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.

Dieses Ehrenamt können alle zu dieser Wahl wahlberechtigten Personen ausüben, die sich gern aktiv am politischen Leben in unserer Stadt beteiligen. „Die Vorbereitungszeit ist knapp, deshalb würden wir uns über schnelle Rückmeldungen freuen, um alle Wahlvorstände personell gut auszustatten. Um die Freiwilligen bestmöglich auf alle Aufgaben am Wahltag vorzubereiten, bietet die Wahlbehörde selbstverständlich auch Schulungen an“, sagt Oberbürgermeister Rico Badenschier.
Bereitschaftserklärungen zur ehrenamtlichen Mitarbeit in den Wahlvorständen können über ein Formular auf der Seite www.schwerin.de/wahlhelfer oder per E-Mail an wahlhelfer@schwerin.de. abgegeben werden. Für die Tätigkeit in einem Wahlvorstand wird ein so genanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 45,00 Euro für den Vorsitz, und je 35,00 Euro für die übrigen Wahlvorstandsmitglieder als Aufwandsentschädigung gezahlt.

Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes zählen u.a. die Überwachung der Wahlhandlung, die Wahrung der Geheimhaltung der Wahl, die Aufrechterhaltung der Ordnung und Ruhe im Wahlraum, die Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung von wahlberechtigten Personen, die Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmen sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses am Wahlabend. Weitere Informationen zum Wahlehrenamt sowie eine digital ausfüllbare Bereitschaftserklärung unter www.schwerin.de/wahlhelfer Die Wahlbehörde steht jederzeit persönlich für Beratungen zur Verfügung. Für Rückfragen sind Manuel Niemand 0385 545-1747 und Jens Hoeland 0385 545-1746 erreichbar.

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