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Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB eingeleitet 03.02.2023

Übersichtspläne links (Anlage 1)

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung vom 07.11.2022 beschlossen, für die in dem beiliegenden Plan (Anlage 1) dargestellten Gebiete „Paulsstadt - Bahnhofscampus“ und „Weststadt - Ehemaliger Güterbahnhof/Hopfenbruchweg/Mittelweg“ Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB einzuleiten.
Ziel der Vorbereitenden Untersuchungen ist es zu beurteilen, ob in den Gebieten städtebauliche Missstände bestehen, die durch die Instrumente eines Sanierungs- oder Stadtumbaugebietes behoben werden sollen.
Gemäß § 138 Abs. 1 BauGB sind Eigentümer, Mieter, und Pächter eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils verpflichtet, der Landeshauptstadt Schwerin oder ihrem Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.
Auf die Rechtswirkungen des § 141 Abs. 4 BauGB wird hingewiesen.
Diese Bekanntmachung über die Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB wurde am 3. Februar 2023 unter www.schwerin.de/bekanntmachungen veröffentlicht.

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