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Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25.95.01 „Ludwigsluster Chaussee/Am Grünen Tal“ 12.05.2023

Übersichtsplan © LHSN

Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 08.05.2023 aufgrund von § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Verlängerung der am 14.05.2021 in Kraft getretenen Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25.95.01 „Ludwigsluster Chaussee/Am Grünen Tal“ um ein Jahr als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich der Satzung ist auf dem Übersichtsplan dargestellt. Der Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.

Die Satzung können Sie bei der Stadtverwaltung Schwerin, Fachdienst für Bauen und Denkmalpflege, Am Packhof 2-6, Raum 1.069 in Schwerin während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Unter www.schwerin.de/stadtplanung sowie im Bau- und Planungsportal Mecklenburg – Vorpommern unter www.bauportal-mv.de können Sie die genannten Satzungsunterlagen auch im Internet einsehen.

Landeshauptstadt Schwerin
Der Oberbürgermeister
In Vertretung 

Bernd Nottebaum

 

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