Wegen der aktuellen Einschränkungen aufgrund des Corona-Virus wird die Auslegungsfrist für das o.a. Bauvorhaben, die laut Bekanntmachung vom 20.03.2020 am 20.04.2020 endet,
bis zum 15.05.2020 verlängert.
Die Unterlagen bleiben bis zu diesem Zeitpunkt unter https://www.schwerin.de/bekanntmachungen einsehbar.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf dieser Frist, mithin bis zum 29.05.2020, beim Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin, Fachgruppe Recht, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin (Anhörungsbehörde), schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.
Schwerin, den 15.04.2020
Dienstsiegel
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin
Dr. Rico Badenschier