Die Landeshauptstadt Schwerin hat am 10.12.2024 beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 89.16 "Mueß - Alte Fähre" auf Grundlage eines neuen städtebaulichen Konzeptes als Bebauungsplan Nr. 89 „Mueß - Seepark Alte Fähre“ fortzuführen. Planungsziel ist die Entwicklung einer Freizeitanlage mit touristischer Nutzung mit dem Schwerpunkt „Camping“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans bleibt unverändert und ist im Übersichtsplan dargestellt. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Dr. Rico Badenschier
Oberbürgermeister