16.000 Schwerinerinnen und Schweriner haben bereits ein MV-Nutzerkonto angelegt, um digitale Dienstleistungen der Landeshauptstadt, des Landes oder Bundes über das städtische Serviceportal zu nutzen. Diese Konten sind allerdings aufgrund einer gesetzlichen Änderung nur noch bis 28. Januar 2025 aktiv. Danach müssen sich Nutzerinnen und Nutzer mit der Bund ID identifizieren und sich dazu neu registrieren – auch diejenigen, die bereits ein MV-Nutzerkonto besitzen.
Das Schweriner Serviceportal bietet eine Vielzahl digitaler Dienstleistungen, darunter die Ausstellung und Verlängerung von Bewohnerparkausweisen, die Kfz-An- und Ummeldung, Führerscheinbeantragungen, Gewerbeanmeldungen, Bauanträge, Schul- und Hundesteueranmeldungen sowie die Bestellung von Personenstandsurkunden. Mit bisher über 550 verfügbaren Services wird das Angebot kontinuierlich erweitert.
Das BundID-Nutzerkonto kann mit der Onlinefunktion des Personalausweises angelegt werden, aber auch wie bisher nur mit dem Benutzernamen und einem Passwort. Wichtig ist, bei der Registrierung zur BundID dieselbe E-Mail-Adresse wie beim MV-Nutzerkonto zu verwenden. So stellt man sicher, dass man weiterhin auf bereits eingereichte Anträge zugreifen kann.
Die Umstellung muss spätestens bis zum 28. Januar 2025 erfolgen. Danach werden alle MV-Nutzerkonten endgültig deaktiviert, und bereits hochgeladene Dateien sowie gestellte Anträge werden gelöscht.
Zur Unterstützung beim Wechsel auf die BundID finden Bürgerinnen und Bürger hilfreiche Informationen und Schritt-für-Schritt-Anleitungen direkt im Schweriner Serviceportal unter schwerin.de. Zusätzlich bietet die offizielle Webseite zur BundID umfassende Informationen und Hilfestellungen zur Registrierung und Nutzung der neuen Identifikationsmöglichkeit.