Der Jugendhilfeausschuss der Stadtvertretung wird in seiner nächsten Sitzung am 8. November über höhere Tagespflegesätze für Schweriner Kindertagespflegepersonen beraten. Auf Vorschlag der Verwaltung sollen sie ab 1. Januar 2024 gelten und der Entwicklung der Tariflöhne sowie der allgemeinen Kostenentwicklung Rechnung tragen.
Anders als bei den Entgelten im Bereich der Kindertagesstätten, die das Ergebnis einer Verhandlung darstellen, setzt der Jugendhilfeausschuss die Entgelte bei den Kindertagespflegepersonen fest. Diese Festsetzung erfolgt auf der Basis einer vom Jugendhilfeausschuss im vergangenen Jahr beschlossenen Handreichung. Die Verwaltung schlägt dem Jugendhilfeausschuss vor, die Vergütung pro Kind und Monat im Schnitt um 75 Euro anzuheben.
„Die Kindertagespflege leistet auf Grund ihrer Verlässlichkeit, Qualität und Flexibilität einen wichtigen Beitrag im vielfältigen Angebot der Kinderbetreuung in Schwerin. Die Landeshauptstadt wird für die Anpassung 2024 zusätzliche Mittel in Höhe von rund 135.000 Euro aufwenden, die Bestandteil des städtischen Doppelhaushalts sind und vom Land Mecklenburg-Vorpommern mit 54,5 Prozent refinanziert werden“, betonte Sozialdezernentin Martina Trauth.
In die Berechnung der Tagespflegesätze fließen sowohl Kosten für den Sachaufwand als auch für die Anerkennung der Förderleistung (Personalkosten) ein. In der Sachkostenbemessung lehnt sich die Stadt an allgemeingültige Preisspiegel z. B. für Miete, Strom und Heizung sowie an die Berechnung der Kinderkrippenkosten für die Kita-Einrichtungsträger an. Die Bemessung der Förderleistung orientiert sich an den Tariflöhnen staatlich ausgebildeter Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger, wobei in den Stundensätzen unterschiedliche Qualifikationen berücksichtigt werden. Schwerins 47 Tagesmütter und -väter betreuen zurzeit 189 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren.