Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am Montagabend überraschend die neue Hundeverordnung und die damit einhergehende Ausweitung der Leinenpflicht auf das gesamte Schweriner Stadtgebiet abgelehnt. Damit bleibt es bei der bisherigen Regelung für das Führen von Hunden und die Leinenpflicht. Die Überarbeitung der Hundeverordnung war im Auftrag der Stadtvertretung erfolgt.
Damit ist in Schwerin weiterhin folgende Regelung in Kraft:
- Die Mitnahme von Hunden auf Kinderspielplätze, an Badestellen oder auf Flächen, die als Liegeplatz für Menschen ausgewiesen sind, ist verboten.
- Hunde müssen in den Stadtteilen Altstadt, Feldstadt, Paulsstadt, Schelfstadt, Ostorf, Zippendorf, in den Naherholungsgebieten um den Ziegelinnensee und innerhalb eines 50 Meter breiten Streifens um den Ostorfer und Lankower See ebenfalls an der Leine geführt werden.
- Außerdem gilt die Leinenpflicht für Hunde, die größer als 40 Zentimeter sind, in Treppenhäusern und auf den Zuwegungen zu Mehrfamilienhäusern.