
Oberbürgermeister Rico Badenschier rechnet damit, dass die am Montag gefassten Haushaltbeschlüsse der Stadtvertretung nicht ohne Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit der Stadtverwaltung und die auskömmliche Finanzierung kultureller und sozialer Einrichtungen in der Landeshauptstadt bleibt. „Schwerin ist seit 30 Jahren eine Haushaltssicherungskommune und wir waren auf einem guten Weg, unseren Schuldenberg noch in diesem Jahrzehnt abzutragen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit zurückzuerlangen. Diesen Weg hat die Stadtvertretung jetzt verlassen“, zeigte sich Badenschier enttäuscht von den Beschlüssen.
Die Stadtvertretung hatte am Montagabend den Doppelhaushalt für die Jahre 2025 und 2026 beschlossen, aber die haushaltsbegleitenden Beschlüsse zur Anhebung der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer und der Hundesteuer abgelehnt, wodurch geplante Einnahmen in Höhe von mehr als drei Millionen Euro fehlen. Der nun beschlossene Doppelhaushalt weist für das Jahr 2025 nur noch einen knappen Überschuss von rund 570.000 Euro auf und für 2026 bereits ein Minus von rund fünf Millionen Euro aus.
Die Verwaltung wird den beschlossenen Doppel-Haushalt jetzt dem Innenministerium zur Genehmigung vorlegen. Die Stadtspitze geht jedoch davon aus, dass das Innenministerium den Haushalt nicht genehmigen wird. Im Fall von Bedingungen oder Auflagen wird sich die Stadtvertretung demnach erneut mit dem Haushalt befassen und Entscheidungen treffen müssen.
Bis zu einer endgültigen Haushaltsgenehmigung gilt weiterhin die vorläufige Haushaltsführung. Das bedeutet, dass Ausgaben nur auf dem Niveau des vorangegangenen Haushaltsjahres möglich sind. Das betrifft pflichtige Aufgaben der Stadt aber insbesondere auch die Fortführung freiwilliger Ausgaben. Steigerungen oder neue Investitionen sind vorerst nicht möglich. „Ziel unserer Haushaltsplanungen war und ist, trotz aller Konsolidierungsmaßnahmen eine gut funktionierende Landeshauptstadt und Stadtverwaltung zu gewährleisten. Dieser Haushaltsbeschluss kann nun auch zu zeitweiligen Standardreduzierungen wie zum Beispiel längeren Bearbeitungszeiten führen“, sagt der Oberbürgermeister. Außerdem dürfen Zuwendungen an Vereine und Verbände aus den Bereichen Sport, Kultur, Jugend, Soziales nur in Höhe des Vorjahresbetrages gezahlt werden. Zuschusserhöhungen im Rahmen von Dynamisierungen sind nicht zulässig.