Die Landeshauptstadt Schwerin beabsichtigt das bebaute Grundstück Friesenstraße 27 zu verkaufen.
Zum Verkauf steht eine etwa 1.690 m² große Teilfläche aus dem Flurstück 12/4, Flur 89, Gemarkung Schwerin, die mit einem leerstehenden Gebäude bebaut ist.
Das Grundstück befindet sich auf der westlichen Seite der Friesenstraße, ca. 2 km vom Stadtzentrum entfernt. Eine Haltestelle des Nahverkehrs (Straßenbahn) befindet sich in der Nähe.
Die Bebauung besteht aus einem um 1957 als Berufsschule errichtetem viergeschossigem Gebäude. Die Bruttogeschossfläche des Gebäudes beträgt etwa 2.891 m². Das Gebäude steht seit mehreren Jahren leer. Die Versorgung mit Wärme und Strom erfolgte bisher über die Friesenstraße 29 und ist durch den Käufer neu zu regeln.
Das Grundstück liegt innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteiles (Innenbereich). Die angrenzenden baulichen Nutzungen umfassen Wohnen, Schulen und Verwaltung.
Das Grundstück soll im Rahmen einer Konzeptvergabe verkauft werden. Zulässig ist eine § 4 der BauNVO im Allgemeinen Wohngebiet entsprechende Nutzungsart. Mit dem Kaufangebot wird vom Käufer die Vorlage eines Nutzungs- und Finanzierungskonzeptes erwartet.
Die Höhe des Mindestgebotes beträgt 223.080,-- EUR.
Zusätzlich zum Kaufpreis sind durch den Erwerber die Nebenkosten des Vertrages, die Grunderwerbsteuer und die Kosten der Teilungsvermessung zu bezahlen.
Ein Energieausweis wird derzeitig erstellt.
Detaillierte Informationen zum Verfahren und zum Standort sind auf der Internetseite der Stadt Schwerin www.schwerin.de/immobilien unter der Rubrik Schwerin verkauft und dem Standort Friesenstraße 27 bereit gestellt.
Ein schriftliches Gebot ist in einem gesonderten Umschlag mit dem Hinweis „Gebot Friesenstraße 27“ bis zum: 17.03.2022
an folgende Adresse zu richten:
Landeshauptstadt Schwerin
Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft
Frau Dagmar Raubold
Am Packhof 2 - 6
19053 Schwerin
Ein Verkauf des Grundstückes bedarf der Beschlussfassung durch das zuständige städtische Gremium der Landeshauptstadt Schwerin. Die Landeshauptstadt Schwerin behält sich vor, von einem Verkauf des Grundstückes abzusehen, zu Nachgeboten aufzufordern oder das Grundstück erneut anzubieten.