Ab Montag, den 16. März, gilt auch in Schwerin die landeseinheitliche Regelung, wonach der Besuch von Schulen, Kitas, Horten und Kindertageseinrichtungen untersagt ist. Der Montag wird ein Übergangstag sein, um die Umsetzung in die Praxis zu erleichtern. Die Kitas und Schulen sind zu dem Zweck geöffnet, gemeinsam festzustellen, welche Kinder trotz der Schließung weiter betreut werden müssen.
Ab Dienstag ist nach Maßgabe der Allgemeinverfügung des Landes die Notfallbetreuung für begründete Ausnahmefälle an den Kita- und Schulstandorten vorgesehen. Diese Notfallbetreuung wird nur für Berufsgruppen gewährleistet, die eine systemrelevante Aufgabe zur Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge zu erfüllen haben. Auch in den Schulen ist für die Klassenstufen 1 - 6 eine Notfallbetreuung bei dringendem Bedarf gesichert. Schüler ab Klasse 7 bleiben generell zu Hause.
Für Fragen rund um die Schließung der Kindertageseinrichtungen ist am Samstag, 14. März 2020 bis 18.00 Uhr, am Sonntag, 15. März 2020, von 11.00-16.00 Uhr und ab Montag, 16. März, von 9.00-18.00 eine Hotline im Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung geschaltet: 0385 588 19999