Nachdem der bisherige Pächter der Insel Kaninchenwerder einen von der Stadt unterbreiteten Vergleichsvorschlag zur Beendigung des Pachtvertrages abgelehnt hat, ist nun das Amtsgericht Schwerin am Zuge: Die Landeshauptstadt hat heute gegen den Pächter Räumungsklage beim Amtsgericht eingereicht.
„Natürlich hätten wir uns lieber vergleichsweise geeinigt, um die mit der neuen Hafeninfrastruktur mögliche Wiederbelebung der Insel als echtes Ausflugsziel der Schweriner und ihrer Gäste zu beschleunigen. Jedoch hat der Pächter die Beendigung des Vertrages an Bedingungen geknüpft, die für die Stadt nicht akzeptabel sind. Deshalb müssen wir jetzt den Klageweg beschreiten“, bedauert Bernd Nottebaum die Entwicklung.
Die Stadt hatte zunächst im Juni 2024 von der im Vertrag vorgesehenen Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung des seit 1.7. 2020 bestehenden Pachtvertrag Gebrauch gemacht.
Im Juli 2024 folgte dann eine außerordentliche Kündigung. Die Stadt machte dafür Pfichtverletzungen des Pächters geltend, darunter Verpflichtungen hinsichtlich der Investitionen, Naturschutz- und Umweltverstöße, ausstehende Betriebskostenzahlungen und Mängel bei der Toiletten-Bewirtschaftung.
Zudem hatte der Pächter bei Vertragsabschluss versichert, selbst jeweils von Ostern bis Oktober einen täglichen Fährverkehr zur Insel aufrechtzuerhalten und Gäste mit dem eigenen Boot zur Insel zu bringen. Ihm wurde jedoch vom Landeswasserschutzpolizeiamt untersagt, Gäste gewerblich mit seinem Boot zu transportieren.