Die geltenden Kontaktverbote werden derzeit besonders oft von Jugendlichen missachtet. Der Kommunale Ordnungsdienst hat bisher mehr als 100 diesbezügliche Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet – oft gegen Jugendliche, die ihr Verhalten trotz mehrfacher Hinweise durch das Ordnungsamt nicht zu ändern bereit sind und sich weiter an beliebten Treffpunkten versammeln. „Wir möchten alle Eltern bitten, ihren Kindern die Regelungen des Kontaktverbotes deutlich zu machen und ausführlich zu erklären. Erlaubt ist, sich mit einer Freundin bzw. einem Freund zu treffen, aber nicht mit dem Freundeskreis. Auch das Feiern mit Freunden innerhalb einer Wohnung oder im Garten der Eltern ist verboten“, erklärt der Ordnungsdezernent Bernd Nottebaum.
Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass auch gegen Jugendliche über 14 Jahren ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden kann. Mit dem Erlass eines Bußgeldbescheides bekommen auch die gesetzlichen Vertreter eine Information. Die Strafen für Verstöße gegen das Kontaktverbot beginnen bei 150 Euro.