Mehr Selbstbestimmung und Qualität in der rechtlichen Betreuung – dafür wurden die rechtlichen Grundlagen nun umfangreich überarbeitet. Das neue Betreuungsrecht, das seit dem 1. Januar 2023 gilt, stellt u.a. die Selbstbestimmung betreuter Menschen und ihre Wünsche in den Vordergrund.
Dabei sollen vor allem die ehrenamtlichen Betreuungspersonen noch besser auf ihre Tätigkeit vorbereitet werden. Denn sie sind es, die die betroffenen Personen, meist Angehörige dabei unterstützen, ihr Leben so gut es geht zu gestalten.
Gemeinsam mit den Betreuungsvereinen „Neus Ufer“ und „St. Anna“ richtet die Landeshauptstadt Schwerin in diesem Jahr einen Einführungskurs zur Schulung für ehrenamtliche Betreuer aus. Das Angebot richtet sich an Menschen, die bereits eine ehrenamtliche rechtliche Betreuung führen.
Der Kurs in 4 Modulen findet am 20. Februar, 17. April, 18. September und 20. November im Raum 6047(D) des Stadthauses, jeweils von 17 bis 20 Uhr statt.
Anmeldungen nimmt die Caritas unter der Telefonnummer 0385 5515823 entgegen.
Die Betreuungsvereine und die Betreuungsbehörde der Landeshauptstadt Schwerin sind die kompetenten Ansprechpartner, die den Personen mit Rat und Tat zu Seite stehen, die eine ehrenamtliche Betreuung übernommen haben.