Der Kommunale Rat für Kriminalitätsvorbeugung unterstützt weitere Projekte in Schwerin mit den Fördermitteln des Landesrates für Kriminalitätsvorbeugung. In der zweiten Antragsphase werden wieder vorrangig Projekte zur „Nutzung öffentlicher Räume“ gefördert, die Konflikten vorbeugen und gemeinschaftsstiftend wirken.
Die Projekte können zwischen August und Dezember 2025 durchgeführt werden. Anträge können bis zum 11. Juli 2025 gestellt werden. Die Anträge sollten an die Fachstelle Chancengleichheit, Kommunaler Rat für Kriminalitätsvorbeugung, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin oder per E-Mail an Ellen Wahls: awahls@schwerin.de adressiert werden.