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Rat für Kriminalitätsvorbeugung fördert Projekte in Schwerin: Anträge können bis 20. März eingereicht werden 29.01.2025

Der Kommunale Rat für Kriminalitätsvorbeugung unterstützt in diesem Jahr wieder Projekte in Schwerin. Dafür hat der Landesrat für Kriminalitätsvorbeugung rund 3.900 Euro zur Verfügung gestellt. Vorrangig gefördert werden Projekte zur „Nutzung öffentlicher Räume“, die Konflikten vorbeugen und gemeinschaftsstiftend wirken.

Die Projekte können zwischen April und Dezember 2025 durchgeführt werden. Anträge können bis zum 20. März 2025 gestellt werden. Die Anträge sollten an die Fachstelle Chancengleichheit, Kommunaler Rat für Kriminalitätsvorbeugung, Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin oder per E-Mail an Ellen Wahl: awahls@schwerin.de adressiert werden.

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